Teilnahmebedingungen
Sonderaktion „Betriebsrats Führerschein“
BR-Akademie Bayern
1. Teilnahmeberechtigtes Gremium
Teilnahmeberechtigt sind Betriebsratsgremien, bei denen bei der Betriebsratswahl 2026 mindestens drei Mitglieder erstmalig in den Betriebsrat gewählt wurden („Neugewählte“).
2. Voraussetzung Qualifikation
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Sonderaktion ist, dass alle neugewählten Betriebsratsmitglieder des Gremiums nach der Wahl bei der BR-Akademie Bayern die Seminarreihe „Betriebsrats‑Führerschein“ vollständig absolviert haben.
3. Seminarinhalte des Betriebsrats‑Führerscheins
Der Betriebsrats‑Führerschein umfasst folgende drei Seminare:
- Grundlagen der Betriebsratsarbeit (BR 1)
- BR kompakt 1 – Mitbestimmung und Betriebsratshandeln
- BR kompakt 2 – Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln
4. Leistung der Sonderaktion
Nach Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen unterstützt die BR-Akademie Bayern das Gremium bei der Durchführung der nächsten Klausurtagung oder des nächsten Gremienseminars, zu deren Durchführung und Organisation die Betriebsräteakademie Bayern durch das Gremium beauftragt wird, indem die Referentenkosten für dieses Seminar übernommen werden.
Weitere anfallende Kosten (z. B. Unterkunft, Verpflegung, Raummiete) sind nicht Bestandteil der Sonderaktion.
5. Gremien mit weniger als drei Neugewählten
Betriebsratsgremien mit weniger als drei neugewählten Mitgliedern können ebenfalls an der Sonderaktion teilnehmen. Die konkreten Voraussetzungen und Möglichkeiten hierfür erfährst du bei Ihrer zuständigen Außenstelle der BR-Akademie Bayern. Unten findest du deinen Ansprechpartner.
6. Organisatorische Hinweise
Die Sonderaktion ist nicht übertragbar, nicht in bar auszahlbar und gilt ausschließlich für Qualifizierungen über die BR-Akademie Bayern.
Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.