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FAQ

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Warum soll ich Seminare besuchen?

Warum soll ich Seminare besuchen?

Für fast alle Aufgaben in der Arbeitswelt gibt es Ausbildungsberufe. Nicht für Betriebsräte, sie übernehmen ihr Amt ehrenamtlich per Wahl. Doch ihre Aufgaben sind umfangreich. Deshalb sind Schulungen unverzichtbar. Und darum hat der Gesetzgeber ein Recht auf Schulungen im § 37. Abs. 6 BetrVG verankert.

Der selbe Schulungsanspruch nach BetrVG gilt auch für die JAV und auch die SBV (§ 179 Abs. 4 SGB IX). Unsere Hinweise zur Freistellung beziehen sich analog auf Seminare für die JAV und die SBV.

In welcher Reihenfolge sollen Seminare besucht werden?

Wie viele Schulungen können besucht werden?

Online-Seminare und digitales Lernen

Kostenfreie Online-Schulungen

Was ist Lernplus?

Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch?

Kann ich auch kurz vor der Wahl noch ein Seminar besuchen?

Erforderlichkeit

Kosten

Beschlussfassung

Seminar- und Arbeitszeit

Hinweis

Diese Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung für den Einzelfall, sondern geben lediglich Orientierung und Argumentationshilfen. Bei Fragen helfen unsere Außenstellen und die IG Metall Geschäftsstellen gern weiter.