Krankheitsarten
Was muss ich als Arbeitnehmervertreter oder SBV-Mitglied zu Krankheiten wissen?
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Krankheitsarten, Gesundheitsschäden und behinderungsgerechter Arbeitseinsatz
Krankheitsarten von A - Z
Krankheitsarten von A - Z
Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für Menschen mit Behinderung
Allergie
Allergie
Krankheitsbild
Allergie bedeutet, dass der Körper auf einen Reiz durch bestimmte Stoffe überempfindlich antwortet. Neben der Art der Stoffe sind Dauer und Häufigkeit der Einwirkung bedeutsam und der Zustand der reagierenden Organe, besonders der Haut und der Schleimhäute. Bei Kontakt mit Stoffen am Arbeitsplatz (z. B. Metalle, Kunststoffe, Farbstoffe) und im privaten Bereich (z. B. Kosmetika, Pollen, Tierhaare, Schimmelpilze, Hausstaubmilben) reagiert die Haut in Form von Ekzemen.
Bei Einwirkung von Inhalationsstoffen (Gasen, Stäuben, Dämpfen, Rauch) kommt es zur Verengung der Atemwege, dem Bronchialasthma. Offenbar besteht eine bestimmte persönliche und familiäre Bereitschaft zu allergischen bzw. Überempfindlichkeits-Reaktionen.
Bei Kindern und Jugendlichen ist die frühzeitige Erkennung und Therapie allergischer Erscheinungen besonders wichtig und bei der späteren Berufswahl zu berücksichtigen.
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
Für allergische Atemwegserkrankungen siehe unter Asthma, für allergische Hauterkrankungen siehe unter Ekzem.
Gesundheitsgefahren
Bei Auftreten allergischer Hauterscheinungen oder Bronchialasthma unter Einwirkung von Stoffen am Arbeitsplatz, die Überempfindlichkeit auslösen können, besteht Verdacht auf Berufskrankheit. Da viele der Stoffe in der Umwelt verbreitet sind, ist eine genaue Analyse der Arbeitsplatzbedingungen und dort auftretender Arbeitsstoffe erforderlich; dazu die genaue Untersuchung der Krankheitserscheinungen, des Zeitpunkts des Auftretens, der Entwicklung, der auslösenden Mechanismen usw. Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit müssen Betriebsarzt und zuständiger Gewerbearzt sowie Berufsgenossenschaft tätig werden.
Belastbarkeit
Es ist unsinnig, Betroffene nach speziellen erfolgversprechenden Behandlungen (z. B. Aufenthalt in besonderen klimatischen Regionen) wieder den unveränderten Arbeitsbedingungen auszusetzen.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
Arbeitsgestaltung und technische Hilfsmittel müssen mit dem Ziel der Beseitigung der als allergisierend erkannten Stoffe in Angriff genommen werden. Geht das nicht, so ist ein Arbeitsplatzwechsel notwendig. Ist auch dies unmöglich, bleiben Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation.
Grundsätzlich gilt, dass die Schadstoffexposition mit technischen Hilfen am Arbeitsplatz gesenkt werden kann. Hierzu dienen lokale Absaugungen ebenso wie globale Be- und Entlüftung. Darüber hinaus kann häufig ein Wechsel der benutzten Arbeitsstoffe grundsätzliche Abhilfe schaffen
Atemschutz hilft nur bedingt, da er dauerhaft ebenfalls Belastungen mit sich bringt. Bei Ekzemen können Hautschutzsalben, schonende Waschmittel und besondere Handschuhe helfen.
Zur Arbeitsgestaltung siehe auch die Hinweise unter Asthma und Ekzem.
Sonstiges
Nach dem Chemikalien-Gesetz und der Gefahrstoffverordnung muss der Arbeitgeber für die generelle Herabsetzung der Schadstoffbelastung der Arbeitnehmer im Betrieb sorgen. Betriebsarzt, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Technischer Aufsichtsdienst der zuständigen Berufsgenossenschaft haben dazu Vorschläge zu unterbreiten.
Bei anerkannter Berufskrankheit gehen berufliche Rehabilitationsmaßnahmen zu Lasten der Unfallversicherungsträger, sonst, je nach Sachlage, zu Lasten der Arbeitsverwaltung oder des Rentenversicherungsträgers
Asthma
Asthma
Krankheitsbild
Unter Asthma versteht man eine anfallsweise auftretende hochgradige Atemnot. Die Atemwege verengen sich auf dem Boden eines besonders empfindlich reagierenden Luftröhren-Systems. Kranke mit überempfindlichem Atemwegssystem reagieren z. B. auf äußere chemische oder physikalische Reize wie Kaltluft, Nebel, Dämpfe, Rauch, Stäube. Bei einer großen Gruppe, vor allem im Kindesalter Erkrankter, besteht eine allergische Ursache.
Für Erkrankte bedeutet Asthma eine Einschränkung der persönlichen Leistungskraft. Jedoch führt konsequente Therapie (Medikamente, physikalische Therapie, Herabsetzung der Überempfindlichkeitsreaktionen) zu einer wesentlichen Verbesserung der Belastbarkeit und Lebenserwartung, auch bei chronischem Verlauf. Heilverfahren in besonders güns- tigen Klimazonen zeigen gute Ergebnisse. — Siehe auch Allergie und Ekzeme.
Neben dem berufsbedingten allergischen »Asthma bronchiale« sind auch nicht-allergische Atemwegserkrankungen aufgrund einer beruflichen Exposition bekannt, die auch irritatives Asthma genannt werden. Diese Krankheiten sind als gesonderte Berufskrankheit von allergisch bedingten Asthmaformen abgetrennt worden. Eine Vielzahl von Stoffen verursacht meist in Form von Rauch, Staub oder Dampf (z. B. Berylium, Cadmium, Reizgase wie Ammoniak, Chlor-Wasserstoff etc.) chlori- sche-obstruktive Atemwegserkrankung, beobachtbar als anfallsweise auftretende Atemnot.
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
Arbeiten in Zugluft, bei Nässe, unter starken Temperaturschwankun- gen, unter Hitze- und starker Kälteexposition;
Arbeiten unter Staubeinwirkungen (insbesondere Schleif- oder Schneide- arbeiten an Steinen, Kunststoffen sowie Arbeiten mit Asbest);
Arbeiten mit Reizungen der Atemwege durch Gase oder starke Gerüche; schweres Heben, Tragen oder dauernde körperliche Anstrengung; Arbeiten mit Atemschutzgeräten;
Arbeiten unter Zeitdruck.
Belastbarkeit
Für den Arbeitseinsatz ist der Vergleich der Anforderungen des Arbeitsplatzes mit der Belastbarkeit des Betroffenen notwendig. Der Betriebsarzt muss dies im Einverständnis mit dem Betroffenen und den behandelnden Ärzten klären.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
Im Betrieb sind die Arbeitsbedingungen zu definieren. Auch bei nachweislich uneingeschränkter Belastbarkeit sollen allergisierende und irritativ wirkende Stoffe ausgeschaltet werden. Entsprechende Arbeitsgestaltung oder Arbeitsplatzwechsel sind insbesondere bei erwiesener beruflicher Ursache der Atemwegserkrankungen erforderlich.
Hat die Erkrankung zur Einschränkung der körperlichen Belastbarkeit geführt, ist eine Verminderung der körperlichen Beanspruchung (Einsatz von Transportmitteln, Hebewerkzeuge usw.) nötig.
Wichtig ist die Verbesserung der klimatischen Bedingungen durch dem Arbeitsplatz angepasste Be- und Entlüftung, lokale Absaugung, Wechsel der Arbeitsstoffe etc. Möglichst gut temperierte Arbeitsräume sind zu gewährleisten.
Institutionelle Maßnahmen
Bei nicht berufsbedingter Erkrankung und entsprechendem Grad der Behinderung ist das Integrationsamt im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben einzuschalten.
Bei Ersteingliederung kann die Arbeitsverwaltung zu Fragen von Arbeitsplatzgestaltung und Eingliederungshilfen Ansprechpartner sein.
Bei anerkannter Berufskrankheit kann eine Umschulung zu Lasten des Unfallversicherungsträgers (Berufsgenossenschaft) eingeleitet werden.
Bechterew‘sch Krankheit
Bechterew‘sch Krankheit
Es handelt sich um eine chronisch-entzündliche Erkrankung der Wirbelsäule, die zur Versteifung führt.
Betroffen sind die Gelenke zwischen Wirbelsäule und Beckenknochen, die kleinen Gelenke zwischen den Wirbelkörpern sowie die Längsbänder der Wirbelsäule, In besonderen Fällen kommt es auch zum Befall anderer Gelenke. Erkrankungen betreffen vorwiegend Männer zwischen dem 20. und 40. Lebensjahr.
Der Verlauf ist schubweise, verbunden mit allgemeinem Krankheitsgefühl. Ein Erkrankungsschub dauert etwa drei bis vier Wochen, Die Krankheit kann zum Stillstand kommen, ohne dass eine Totalversteifung der Wirbelsäule eintreten muss.
Medikamentöse Schmerztherapie, funktionserhaltende Krankengymnastik und zusätzliche physikalische Maßnahmen beeinflussen das Krankheitsbild günstig (siehe auch unter Gelenkschäden, Rheuma und Wirbelsäulenschäden).
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
Siehe unter Wirbelsäulenschäden und Rheuma, ggf. Gelenkschäden.
Belastbarkeit
Auch bei ungünstigem Verlauf mit ständigen Beschwerden und versteifter Wirbelsäule können die Betroffenen lange im Arbeitsprozess bleiben. Möglichkeiten des Arbeitseinsatzes müssen sich an den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes und der persönlichen Belastbarkeit der Betroffenen orientieren.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
Der Betriebsarzt sollte sich durch eigene Untersuchungen und Abstimmung mit den behandelnden Ärzten ein Bild von den Fähigkeiten des Erkrankten machen. Damit abzugleichen ist das von betrieblicher Seite zu erstellende Anforderungsprofil der Arbeit.
Besonderes Augenmerk ist zu richten auf Belastungen durch Ganz- oder Teilkörpervibration, extreme klimatische Belastung wie feuchte Kälte oder ständige Zugluft. Individuell ist die Frage der körperlichen Belastung durch ständiges Heben und Tragen zu klären. Zwangshaltungen sollten vermieden werden.
Institutionelle Maßnahmen
Bei bestehender Schwerbehinderteneigenschaft kann das Integrationsamt zur technischen Beratung und finanziellen Förderung der Arbeitsplatzumgestaltung oder auch -neugestaltung hinzugezogen werden.
Blindheit, Sehstörungen, Sehschäden
Blindheit, Sehstörungen, Sehschäden
Krankheitsbild
Blindheit und Sehbehinderung entstehen durch erbliche oder angeborene Veränderungen des Auges sowie durch Verletzungen, Zivilisationsschäden, Altersleiden, toxische Einflüsse und andere Augenerkrankungen, Unter »wesentlicher Sehbehinderung« fasst der Augenarzt der Blindheit gleichzustellende Sehbehinderungen zusammen. Verbliebene Rest-Sehfähigkeiten werden heute mit geeigneten Methoden erkannt. Ärztlicherseits wird man die Ursache der Sehbehinderung zu klären suchen und diese einer gezielten Therapie zuführen. Operationen dienen der Verbesserung oder dem Erhalt der Rest-Sehfähigkeit (z. B. Linsen- und Hornhautersatz). Die am Augenhintergrund sich ablösende Netzhaut kann z. B. mit Laserstrahlen wieder angeheftet werden.
Der Verlust des optischen Umweltkontaktes kann die Möglichkeiten zwischenmenschlicher Beziehungen und die Teilnahme am sozialen Leben erheblich erschweren. Sehbehinderte Personen sind auf das gesprochene Wort und häufig auf die Braille-Schrift (Blindenschrift) angewiesen. Bei vorhandener Rest-Sehfähigkeit sind die Kompensationsmöglichkeiten entsprechend wesentlich größer.
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
Bei Augenverletzungen und Erkrankungen:
- Arbeiten, die räumliches Sehen erfordern, insb. an schnelllaufenden Maschinen;
- ungünstige Beleuchtung am Arbeitsplatz;
- Arbeit mit Schutzbrillen;
- Umgang mit Reizgasen, Dämpfen, Stäuben;
- Schweiß-, Schleif-, Putzarbeiten (Kalk!).
Bei Verlust eines Auges: Keine Arbeiten,
- bei denen räumliches Sehen erforderlich ist, insbesondere das Führen von Fahrzeugen / Kränen;
- unter ungünstigen Lichtverhältnissen (Flimmern, Flackern, schneller Wechsel der Lichtverhältnisse);
- bei denen schnelllaufende Maschinenteile zu beobachten sind;
- bei denen eine Gefährdung des verbliebenen Auges durch umherfliegende Materialsplitter oder durch Funkenflug gegeben ist, wenn nicht ständig eine Schutzbrille getragen wird.
Der Arbeitsplatz kann entsprechend den Arbeitsanforderungen und den individuellen Anpas- sungsmöglichkeiten, wie z. B. den erlernten Ersatzfähigkeiten sehr variabel gestaltet werden.
- Arbeiten, die hohes Orientierungsvermögen erfordern, verlangen besondere Aufmerksamkeit, da der Verlust optischer Kontrolle in jedem Fall in Rechnung zu stellen ist. Eine schwere Sehbehinderung bedarf daher einer beruflichen Rehabilitation in besonders dafür eingerichteten Institutionen der Berufsbildung oder Berufsförderung. Die Rehabilitationsergebnisse sind dann richtungsweisend für die Möglichkeiten des Arbeitseinsatzes.
- Gewerbliche Tätigkeiten sind durchaus möglich, wobei ständig sich wiederholende Arbeiten vorgezogen werden. Büroarbeiten im gewerblichen Bereich wie auch Verwaltungstätigkeiten kommen durch verbreiteten Computereinsatz in Frage.
- Über lange Zeit war die Berufswahl stark auf Berufe wie z. B. Klavierstimmer, Masseur, Telefonist, Bürstenmacher und Handweber eingeschränkt. Mit dem Fortschritt der Computertechnik arbeiten viele Sehgeschädigte heute als Bürokaufleute, Informatiker, Kundenbetreuern in Callcentern und in anderen Verwaltungsberufen.
- Ebenso stehen ihnen aber auch zahlreiche Berufe, die Fach- und Fachhochschulab- schluss verlangen, offen, wenn das Studium barrierefrei organisiert werden kann.
- Für alle sehgeschädigten Personen, auch denjenigen, die nur über ein Auge verfügen, sind am Arbeitsplatz die besonderen Sicherheitsvorkehrungen gewissenhaft zu beachten (z. B. Schutz- brillen, Abschirmungen etc.), um das verbliebene Sehvermögen nicht zu gefährden
- Die Zahl optischer und elektronischer Hilfsmittel ist gewachsen. Der Einsatz kann einerseits der Nutzung der Rest Sehfähigkeit oder dem Aufbau von Ersatzfunktionen dienen. Oder er zielt darauf, Druckinformationen jeder Art auch für blinde Personen nutzbar zu machen, indem sie etwa durch akustische Ausgabeeinheiten hörbar oder durch Umwandlung in Braille-Schrift ertastbar gemacht werden. (Man unterscheidet bei optischen Hilfen z. B. Lupen, überkorrigierende Brillen, Fernseh-Lesegeräte etc. Elektronische Lesehilfen werden sowohl im privaten Leben als auch am Arbeitsplatz angewendet; eine individuelle Anpassung ist erforderlich. Elektronische Orientierungshilfen arbeiten nach dem Echoprinzip.
- Um die Möglichkeiten sehbehinderter Personen einschließlich der Nutzung von Arbeitshilfen auch im Arbeitseinsatz nutzbar zu machen, empfiehlt es sich von vornherein, die Eingliederung bzw. Wiedereingliederung Betroffener in den Betrieb mit den Beteiligten richtig zu organisieren (Personalabteilung, Meister, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt).
Institutionelle Maßnahmen
Bei der Einrichtung neuer oder der Umgestaltung bestehender Arbeitsplätze helfen z. B. die Integrationsämter mit ihren technischen Beratern, aber auch mit finanziellen Mitteln, etwa bei der Beschaffung von Hilfsmitteln.
Bluthochdruck
Bluthochdruck
Krankheitsbild
Ein Bluthochdruck liegt vor, wenn die oberen (systolischen) Blutdruckwerte 160 mm Hg und/oder die unteren (diastolischen) Blutdruckwerte 95 mm Hg bei mehrfachen Messungen unter Ruhebedingungen erreichen oder überschreiten. Manche Bluthochdruckformen sind Ausdruck einer Grunderkrankung (z. B. Nierenerkrankung). Bei der häufigsten Form (essentielle Hypertonie) ist die Ursache unbekannt.
Bedeutsam sind weniger die subjektiven Beschwerden, wie Kopfschmerzen und Herzbeschwerden, als vielmehr sekundäre Organbeteiligungen (Veränderungen des Augenhintergrunds, Durchblutungsstörungen am Herzen und am Gehirn). Komplikationen sind: Herzinsuffizienz, Herzinfarkt, Schlaganfall, Nierenschädigung. Mit gezielter rechtzeitiger Therapie kann der Blutdruck individuell angepasst gesenkt werden. Die Hochdruckkomplikationen werden weitgehend vermieden. Regulierung der Arbeits- und Lebensweise, Gewichtsreduktion, körperliches Training, Diät, Stressreduktion und gezielte Medikation sind dazu notwendig.
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
Siehe unter Herzinfarkt
Gesundheitsgefahren
Es besteht die Gefahr von Herzinsuffizienz, Herzinfarkt, Schlaganfall, Nierenschädigung.
Belastbarkeit
Über die langfristige Leistungsfähigkeit entscheiden die Art der Bluthochdruck-Erkrankung, die konsequente Therapie, ein angepasster Belastungslevel, die entsprechende Lebensweise des Betroffenen wie auch die Krankheitsdauer.
Das Verhältnis von Leistungsfähigkeit und Arbeitsanforderungen muss überprüft werden. Nebenwirkungen notwendiger Medikamente können die Reaktionsfähigkeit und Aufmerksamkeit beeinträchtigen (z. B. bei hohem Konzentrationsaufwand); dies ist aber individuell ganz verschieden ausgeprägt.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
- Zu prüfen sind die Möglichkeiten des Einsatzes bei schwerer körperlicher Tätigkeit, Hitze, Nachtarbeit. In fortgeschrittenem Krankheitsstadium ist der Ausschluss von bestimmten Tätigkeiten gerechtfertigt.
- Technische Hilfen zur Erleichterung von Hebe-, Trage- und Transportarbeit sind angebracht (in der Regel keine Sonderanfertigungen).
Diabetes mellitus
Diabetes mellitus
Krankheitsbild
Der Diabetes mellitus ist durch eine Störung im Zucker- und Fettstoffwechsel aufgrund einer Hormonstörung (Insulinmangel) der Bauchspeicheldrüse gekennzeichnet. Er tritt auch auf bei vollständigem Gewebsuntergang oder operativer Entfernung dieser Hormondrüse. Eine Erhöhung des Zuckerspiegels im Blut mit Zuckerausscheidung im Harn ist die Folge. Kommt es zu einer Hormonstörung, unterscheidet man den insulinpflichtigen, vorwiegend im Jugendalter auftretenden Typ 1-Diabetes von dem in der Regel nicht-insulinpflichtigen Typ II-Diabetes des Erwachsenen, Neben anlagebedingten Faktoren können besondere Belastungen des Organismus (Übergewicht, Stress, Medikamente u. a.) zum Ausbruch der Erkrankungen führen.
Die Situation von Diabetikern hat sich heute durch die moderne Behandlungsstrategie mit Schulung, Stoffwechsel-Selbstkontrolle und aktiver Mitarbeit Betroffener entscheidend verbessern lassen: Die Dauer der Krankenhausaufenthalte, der Arbeitsunfähigkeitszeiten und das Ausmaß von Spätkomplikationen ließen sich entscheidend vermindern. Je später im Verlauf des Lebens Diabetes auftritt, je eher er erkannt wird,
je besser Betroffene mit ihrem Krankheitsbild vertraut sind, desto günstiger sind die Aussichten. Dann sind Diabetiker, mit wenigen Ausnahmen, genauso gut belastbar wie Gesunde. Gezielte Diät und regelmäßiges körperliches Training schränken den Gebrauch notwendiger Medikation (Tabletten / Insulin) ein.
Daneben entscheidet das eventuelle Auftreten von Spätkomplikationen über das Ausmaß der Behinderung. Ein schlecht kontrollierter Diabetes kann zu Spätkomplikationen
z. B. an den Augen mit erheblicher Beeinträchtigung des Sehvermögens oder auch gelegentlich aufgrund schwerer Durchblutungsstörungen zu Gliedmaßenverlust führen.
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
- Einschränkungen bei der Berufswahl und -ausübung können sich dann ergeben, wenn wegen Unter- zuckerung durch Bewusstseinsstörungen oder plötzliche Leistungsminderungen Gefahren für den Diabetiker oder seine Umgebung auftreten. Dies kann z. B. für Arbeiten mit Absturzgefahr, die berufliche Personenbeförderung oder für verantwortliche Überwachungsfunktionen gelten.
- siehe auch unter Magen-Darm-Erkrankungen
Belastbarkeit
Der über seine Krankheit und deren Behandlung gut orientierte, kooperative Diabetiker hat über viele Jahre kaum Einschränkungen in seiner beruflichen Leistungsfähigkeit zu erwarten. Er kann nahezu alle Berufe und Tätigkeiten ausüben. Ungeeignet sind Berufe, die eine unregelmäßige Lebensweise bedingen und damit die Einstellung auf die Krankheit gefährdet. Ebenso ist abzuraten von Berufen, in denen mit gefäßschädigenden Stoffen gearbeitet wird.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
Unregelmäßige Arbeitszeiten, Schichtwechsel und Nachtarbeit sind zu vermeiden. Diät, Injektion und ggf. Urinkontrollen müssen in der Arbeitszeit möglich sein.
Ekzem
Ekzem
Krankheitsbild
Chemische und biologische Stoffe sowie physikalische und mechanische Einwirkungen können zu ekzematösen Erkrankungen von Haut und Schleimhaut führen. Man unterscheidet das sogenannte allergische Ekzem im Sinne der Überempfindlichkeitsreaktion der Haut auf sensibilisierende Substanzen, das sogenannte Abnutzungsekzem durch wiederholte Einwirkung unterschwelliger Reize, das toxische Ekzem mit Schäden der Haut durch giftige Stoffe sowie das toxisch-allergische Ekzem als Kombination. Davon abzugrenzen ist das endogene Ekzem / Neurodermitis.
Hier fehlt der schützende Fettmantel der Haut. Allen gemeinsam sind die geringe Belastbarkeit der Haut und die Gefahr des wiederholten Auftretens akuter Krankheitserscheinungen.
Die ursächlich verschiedenen Krankheitsbilder bedürfen der gezielten und konsequenten Behandlung. Das Auftreten des Ekzems, besonders im Gesichtsbereich, kann Probleme im zwischenmenschlichen Kontakt und im Selbstwert verursachen.
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
- Umgang mit organischen Stäuben, Kühlwasser, anorganischen Fetten, Ölen, Klebern, Farben, Lacken und Kitten;
- Arbeiten unter Einwirkung von Nässe und Feuchtigkeit;
- Arbeiten mit Verdünnungen, Lösemitteln, Entfettungsmitteln, Laugen, Säuren, Duroplasten;
- Umgang mit Epoxidharzen (Polyurethan);
- Beseitigen von Allergenen, Entfernen von Schadstoffen;
- starke Verschmutzungen;
- Hitzearbeiten;
- Schweißarbeiten bei entzündlichen Erkrankungen der Gesichtshaut
Gesundheitsgefahren
- Hauptziel muss das Auffinden und Ausschalten der schädigenden und sensibilisieren- den Stoffe und damit der dauernden Einwirkungen sein. Frühzeitiges Eingreifen ist wichtig, damit nicht durch ständige Exposition chronische Verläufe eingeleitet werden.
- Bei chronischem Verlauf ist die Haut mitunter so geschädigt, dass nahezu alle aggressiven chemischen, physikalischen, biologischen und toxischen Stoffe das Auftreten der Hauterkrankungen wieder auslösen können.
Belastbarkeit
- Sind schädigende Stoffe und deren Einwirkung nicht auszuschalten und keine ausreichenden Schutzmaßnahmen möglich, so ist frühzeitige berufliche Umorientierung notwendig.
- Sind Ekzeme, insbesondere das endogene Ekzem im Kindes- und Jugendalter, bekannt, so sollte man schon bei der Berufswahl die verminderte Belastbarkeit der Haut berücksichtigen.
- Bei chronischen Hauterkrankungen ist die Entscheidung des Facharztes über die Bedingungen des Arbeitseinsatzes in Abhängigkeit vom Schweregrad der Erkrankung nötig.
- Weiterhin ist darauf zu achten, dass andere begünstigende Krankheitserscheinungen, z. B. chronisch trockene Haut (Atopie-Syndrom), gleichfalls berücksichtigt werden.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
Nach Analyse der Art der Hauterkrankung, der schädigenden Stoffe und deren Einwirkungsmöglichkeiten können Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Hierzu zählen insbesondere Mittel zur Hautreinigung, zur Hautpflege und zum Hautschutz.
Epilepsien
Epilepsien
Krankheitsbild
Sich wiederholende epileptische Anfälle sind Ausdruck von Funktionsstörungen des Gehirns, die unterschiedliche Ursachen haben können, teils ohne bekannte Ursachen auftreten. Es gibt verschiedene Anfallsformen, z. B. kurze Bewusstseinseintrübungen (Absencen), kurze Stöße durch die Glieder, einseitige Zuckungen (Jackson-Anfälle) oder sogenannte psychomotorische Anfälle, bei denen es zu automatischen Bewegungsabläufen kommt, sowie plötzliche Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus (Narkolepsie). Für den »großen epileptischen Anfall« sind Bewusstlosigkeit, plötzlicher Sturz und Steifigkeit des Körpers zu Beginn, und dann einsetzende symmetrische Zuckungen von Armen und Beinen typisch; manchmal kommt es zu Urinabgang. Der große Anfall kann in vorübergehende Verwirrtheit oder tiefen Schlaf übergehen. Anfallsfreie Zwischenzeiten können sehr lang sein.
Der Verlauf einer Epilepsie hängt entscheidend vom Anfallstyp, von der Grunderkrankung und einer konsequenten medikamentösen Behandlung durch einen Nervenarzt ab, Meist lässt sich Anfallsfreiheit oder eine deutliche Anfallsminderung erzielen. Unter diesen Voraussetzungen ist es heute nicht mehr gerechtfertigt, Betroffenen mit Vorurteilen zu begegnen. Einmalige epileptische Anfälle nach Stress oder Anfälle bei chronischem Alkoholismus müssen von einer Epilepsie mit wiederholten Anfällen grundsätzlich unterschieden werden. Ein Anfall bei bekannter Anfallskrankheit bedeutet keine Arbeitsunfähigkeit. Bei einem ersten Anfall oder bei gehäuften Anfällen muss eine medizinische Klärung der Situation erfolgen.
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
Epileptiker sollen nicht alleine bzw. unbeobachtet arbeiten. Der Einsatz von Epileptikern ist mit Neurologen abzustimmen; siehe auch unter Kognitive (»Geistige«) Behinderungen (Hirnschädigungen mit Anfällen).
Belastbarkeit
- Der Arbeitseinsatz richtet sich nach den Anforderungen und der Anfallsart, dem Behandlungsstand und den vom Arzt evtl. angeordneten individuellen Einschränkungen; bei manchen (nicht bei allen) Anfallskranken gilt Nachtschichtverbot. Der Betriebsarzt muss sich in Abstimmung mit den behandelnden Ärzten ein Bild über die jeweilige Ausprägung des Anfallsleidens machen.
- Bei konsequenter kontrollierter Therapie, angepasster Lebensweise der behinderten Person und Anfallsfreiheit ist der Arbeitseinsatz nicht nennenswert eingeschränkt. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht Fahrtauglichkeit; Ausschluss: Berufskraftfahrer im Personenverkehr.
- Bei Anfallsfreiheit richtet sich der Einsatz nach der körperlichen und geistig-seelischen Leistungsfähigkeit, die stets beim Einsatz von Beschäftigten in gefährdeten Bereichen zu beachten ist. Da es sich oft um junge Menschen handelt, sind langfristige Lösungen zu finden.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
- Vorschriften der Arbeitssicherheit für laufende Maschinen und auf Gerüsten sind bezogen auf die Situation einzelner Betroffener anzuwenden.
- Eine Form der Belastungserprobung kann angemessen sein (dazu zuständige Leistungsträger einschalten).
Institutionelle Maßnahmen
- Die stufenweise Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung erfolgt zu Lasten der Krankenkasse
- Bei anerkannter Schwerbehinderung kann das Integrationsamt zur technischen Beratung und finanziellen Unterstützung hinsichtlich der Gestaltung oder Neueinrichtung eines Arbeitsplatzes hinzugezogen werden.
Gehörschäden
Gehörschäden
Krankheitsbild
Zu den Gehörschädigungen zählen alle Grade der Verminderung des Hörvermögens bleibender Art von der Schwerhörigkeit bis zur Taubheit. Man unterscheidet die zumeist operativ zu mildernden Schalleitungsstörungen im Gehörgang und im Mittelohr sowie die Schallempfindungsstörungen im Innenohr. Im Erwachsenenalter kommen der Lärmschwerhörigkeit und der Altersschwerhörigkeit besondere Bedeutung zu.
Als unangenehme Begleiterscheinung der Erkrankungen des äußeren, mittleren und inneren Ohres können Ohrgeräusche (Tinnitus) auftreten, die der Therapie unterschiedlich zugänglich sind. Je nach Höhe des Hörverlustes, und je früher dieser eintritt, ist das Sprachvermögen Geschädigter betroffen. Dies erfordert eine spezielle Schulung, was jedoch nicht gleichbedeutend ist mit einer Lernbehindertenschulung. Vielmehr findet man bei hörgeschädigten Personen alle Begabungsprofile. Neben der orientierenden Bestimmung der Hörweite für die Umgangssprache gibt es präzise Hörtests für den Grad der Schwerhörigkeit. Diese sind Voraussetzung für das weitere therapeutische Vorgehen.
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
- Bei Taubheit oder erheblicher Beeinträchtigung der Hörfähigkeit sind Arbeiten zu vermeiden, bei denen akustische Signale zu beachten sind, insbesondere Arbeiten auf Verkehrswegen, bei denen eine dauernde Kommunikation mit anderen erforderlich ist.
- mit Publikums- oder Telefonverkehr;
- in feuer- oder explosionsgefährdeten Bereichen. Beim Arbeitseinsatz zu beachten Gesundheitsgefahren: Tätigkeiten mit großer Stimmleistung oder mit großer Lärmbelastung sind kritisch zu betrachten.
Belastbarkeit
- Abhängig von der schulischen Qualifikation und der Berufsausbildung sind hörgeschädigte Personen heute anspruchsvollen Berufen bis in den akademischen Bereich gewachsen. Allerdings kann eine Hörschädigung auch mit anderen Behinderungen verbunden sein.
- Berufliche Möglichkeiten werden deutlich erweitert, wenn Sprechen erlernt werden konnte, das betriebliche Umfeld Kenntnisse der Gebärdensprache besitzt oder Betroffene das Lesen von den Lippen beherrschen. Weitere Verbesserungen sind abhängig von der erfolgreichen Hörgeräte-Versorgung. Erst wenn diese nicht gelingt, sind Arbeitsplätze, die volle Hörfähigkeit verlangen, auszuschließen.
- Entscheidend für den Arbeitseinsatz sind die individuellen Fähigkeiten im Vergleich zu den Anforderungen der Arbeit im Einzelfall.
- Eine Fahrerlaubnis wird in der Regel erteilt
Technisch-organisatorische Maßnahmen
- Technische Hilfen erweitern die Möglichkeiten im Arbeitsleben entscheidend. Nach konservativer oder operativer Behandlung ist die individuelle Anpassung eines Hörgerätes wichtig. Entwickelt werden ohrunabhängige elektronische Hörhilfen. Am Arbeitsplatz ist an die Umwandlung akustischer Signale in optische zu denken.
- Bildungsmöglichkeiten werden in Gehörlosenschulen, Berufsbildungswerken für Hörgeschädigte und der Rheinisch-Westfälischen Berufsschule für Hörgeschädigte in Essen erweitert, die eine eng an betrieblichen Erfordernissen orientierte Fortbildung anbietet.
Institutionelle Maßnahmen
Die besonderen Schulen und Berufsbildungs- bzw. Berufsförderungswerke führen Belastungserprobungen selbst durch. Sonst sind Belastungserprobungen am Arbeitsplatz mit Hilfe der Leistungsträger ein Weg zur Eingliederung in einen Betrieb.
Gelenkschäden
Gelenkschäden
Krankheitsbild
Zu Gelenkschäden kommt es durch Verletzungen, Verschleiß der Gelenkflächen, Gelenkentzündungen, einzelne Stoffwechsel-Erkrankungen (z. B. Gicht) und durch eine besondere Bluterkrankung (Haemophilie). Oft sind mehrere Gelenke und auch die Wirbelsäule betroffen. Die Therapie ist auf die Ursachen der Gelenkschäden auszurichten. Ist dies nicht möglich und ist es bereits zur Schädigung des Gelenkes gekommen, dann zielt die Behandlung auf die Beseitigung von statischen Fehlbelastungen, konsequenter Kräftigung der Muskulatur sowie Schmerzbehandlung mit entsprechenden Medikamenten ab. Hinzu kommen operative, korrigierende und verbessernde Eingriffe bis hin zum totalen Gelenkersatz (siehe auch unter Bechterew‘sche Krankheit, Rheuma und Wirbelsäulenschäden).
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
Bei Erkrankungen der Arme:
- derbes Zugreifen;
- gleichförmig sich wiederholende Arbeiten mit der Hand bzw. dem Unterarm (Monotonie);
- Gebrauch von Werkzeugen oder Gegenständen, die Erschütterungen verursachen (z. B. Druckluftwerkzeuge);
- Arbeiten mit Absturzrisiko;
- Fahrtauglichkeit überprüfen.
Bei Erkrankungen der Beine:
- schwere Arbeiten;
- Steharbeit, wenig Laufen oder Treppensteigen;
- Arbeiten auf Leitern und Gerüsten;
- Transportarbeiten;
- Arbeiten an Maschinen mit Fußbedienung;
- Ganz- und Teilkörperschwingungen;
- Arbeiten mit Absturzrisiko.
Belastbarkeit
- Über Belastbarkeit, Einschränkungen und Fähigkeiten muss sich der Arbeitsmediziner mit dem behandelnden Arzt und Betroffenen abstimmen.
- Bei Arbeitsaufnahme sollte die Übung, aber keine volle Belastung des geschädigten Armes, der Hand bzw. der Finger erfolgen; Belastungslimits sind festzulegen.
- Gelenkschäden der oberen Gliedmaßen beschränken das beidhändige Arbeiten mit großem Kraftaufwand; die Geschicklichkeit kann aber noch lange erhalten bleiben. In fortgeschrittenen Stadien sind Fein- und Präzisionsarbeiten, auch Maschineschreiben, manchmal nicht mehr möglich.
- Schäden der unteren Gliedmaßen und der Hüftgelenke beschränken ständiges Gehen, aber auch Sitzen und Stehen ohne Haltungswechsel.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
- Es sind die Anforderungen der Arbeit (Tätigkeitsbeschreibung und Anforderungsanalyse) zu klären. Aus der Gegenüberstellung von Fähigkeits-und Anforderungsprofilen ergeben sich die individuellen Hilfsmittel genauso wie die technischen Hilfen am Arbeitsplatz.
- Technische Hilfen sollen die körperliche Belastung abbauen, z. B. durch Transporthilfen, Hubtische etc. Dazu gehört auch die Verbesserung der Zuführung und Wegführung der Arbeitsmaterialien.
- Für Büroberufe ist die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit Schreibhilfen, Spezialtastaturen und zusätzlichen elektronischen Geräten möglich.
- Ist keine Lösung auf diesem Weg möglich, kann ein Arbeitsplatzwechsel oder Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation erforderlich werden. Institutionelle Maßnahmen Technische Beratung und die Finanzierung von Arbeitshilfen und Arbeitsgestaltung bieten Arbeitsverwaltung und / oder Integrationsämter.
Gleichgewichtsstörungen
Gleichgewichtsstörungen
Krankheitsbild
Gleichgewichtsstörungen im engeren Sinne sind Ausdruck einer Störung im Innenohrbereich (Labyrinth = Gleichgewichtsorgan). Schädel-Hirn-Verletzungen, chemische Schadstoffe, bestimmte Medikamente wie auch Durchblutungsstörungen des Gehirns führen zur Funktionsstörung des Gleichgewichtsorgans mit Schwindelgefühlen (Dreh- oder Schwankschwindel, auch Liftschwindel). Beim typischen Drehschwindel fühlt sich der Betroffene immer nach einer Seite gezogen. Der Schwindel kann spontan auftreten, immer vorhanden sein oder erst durch Belastung ausgelöst werden. Die Beschwerden reichen von leichter Unsicherheit bei geschlossenen Augen bis hin zu Geh- und Stehunfähigkeit.
Zu trennen von Gleichgewichtsstörungen sind Erkrankungen des Kleinhirns, die zu Koordinationsstörungen führen. Hier sind gezielte Bewegungen gleich welcher Art gestört. Beim gezielten Greifen nach kleinen Gegenständen kommt es zu zunehmenden Zitterbewegungen (Intentionstremor), Mit Erkennen der Ursache kann versucht werden, eine gezielte Therapie einzuleiten. In jedem Falle sind Bewegungsübungen erforderlich. Von der Bewegungsunsicherheit dürfen keine Rückschlüsse auf seelische oder kognitive Störungen oder Abhängigkeitserkrankungen gezogen werden.
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
- Arbeiten mit Absturzrisiko;
- schwere Arbeiten mit Heben, Bücken, Drehen und Zwangshaltungen.
Belastbarkeit
Der Arbeitseinsatz richtet sich nach dem Schweregrad des Belastungsschwindels. Der Betrieb muss sich darauf verlassen können, dass in der vorbehandelnden Einrichtung die Möglichkeit des Arbeitseinsatzes unter Belastung genauestens untersucht und das richtige Tätigkeitsfeld gewählt worden ist. So lange keine Koordinationsstörungen auftreten, sind Einsatzmöglichkeiten im sitzenden Bereich sehr weit gesteckt.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
Bei Beginn der Arbeitsaufnahme sollte eine Belastungserprobung oder stufenweise Wiedereingliede- rung vorgeschaltet werden. Leichtere Schwindelerscheinungen bei gut erlernter Kompensation erfordern kaum Ausschlüsse. Bei mittlerem Belastungsschwindel ist eine sitzende Tätigkeit anzustreben.
Durch Vergleich von Anforderungs- und Fähigkeitsprofilen ergeben sich die wichtigsten Hinweise für den Einsatz von Arbeitshilfen, die z. B. ungezielte Bewegungen in gezielte umsetzen können. Arbeitshilfen dienen auch dazu, den gesamten Arbeitsablauf so zu vereinfachen, dass präzise, gezielte Feinbewegungen nicht mehr notwendig sind.
Darüber hinaus dienen Hilfen auch der Verminderung der körperlichen Belastung, z. B. schwerer Hebe-, Bück-, Dreh- und Zwangshaltungsarbeiten, so dass das Auslösen von Schwindel vermieden werden kann.
Bei schwerster Betroffenheit kann eine Fixation im Spezialstuhl hilfreich sein.
Institutionelle Maßnahmen
Für die technische Beratung sind die Arbeitsverwaltung oder das Integrationsamt zuständig, die auch die Finanzierung von Hilfsmitteln übernehmen können.
Gliedmaßenfehlbildungen
Gliedmaßenfehlbildungen
Krankheitsbild
Dem überschaubaren angeborenen und erworbenen Gliedmaßenverlust steht eine sehr große Zahl angeborener und erworbener Gliedmaßendeformitäten gegenüber. Vielfach bestehen gleichzeitig Fehlbildungen an der Wirbelsäule oder an inneren Organen.
Thalidomidhaltige Medikamente (z. B. Contergan) verursachten Entwicklungsstörungen des ungeborenen Kindes mit schweren Defekten und Missbildungen der Gliedmaßen, insbesondere der Arme und Hände (Dysmelie-Kinder). Zusätzliche Behinderungen (Sehen, Hö- ren, Sprechen, Psyche etc.) traten auf. Gliedmaßenfehlbildungen können aber auch isoliert im Rahmen anderer Krankheitsbilder auftreten, sie können auch Unfallfolgen sein.
In stationärer Behandlung werden Fehlstellungen korrigiert, funktionsverbessernde Operationen durchgeführt, apparative Versorgung aufgebaut und mit technischen Hilfen gearbeitet. Eine besondere Übungstherapie mit dem Ziel der Selbsthilfe leistet viel, da insbesondere Kinder sehr anpassungs- und lernfähig sind. Die gezielte Förderung der Kinder, auch im Schulbereich, verhindert, dass sich aus der körperlichen Behinderung seelische Folgeschäden ergeben (siehe auch unter Gliedmaßenverlust).
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
Siehe unter Gliedmaßenverlust
Belastbarkeit
- Die berufliche Tätigkeit richtet sich nach dem Ausmaß der Behinderung. Einseitiger Arm- oder Beinverlust ist häufig durch langjähriges Training so auszugleichen, dass viele Berufe im gewerblichen Bereich genauso wie im verwaltungstechnischen Bereich offenstehen, Auch bei beidseitigen Armdefekten sind die Möglichkeiten noch groß (z. B. Bedienen von Tastaturen und Programmen, Fahrzeug führen).
- Belastbarkeit und Fähigkeiten können auf der einen Seite eingeschränkt, durch erlernte Kompensation auf der anderen Seite besonders gefördert sein. Daher müssen die persönlichen Fähigkeiten mit den Arbeitsanforderungen verglichen werden. Vorarbeiten werden hierzu in den Einrichtungen der Rehabilitation geleistet.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
Viele individuelle Hilfen für den privaten Bereich sind entwickelt worden. Es gibt technische Arbeitshilfen, die den Gliedmaßenverlust, die eingeschränkte Funktion sowie eine Vielzahl von Bewegungsbehinderungen ausgleichen können. Dabei sollte über diese persönlichen Hilfsmittel hinaus stets an eine der Behinderung angepasste ergonomische Arbeitsgestaltung gedacht werden.
Sonstiges
Sind andere Berufe durch die Behinderung ausgeschlossen, ist die Schreibbefähigung mit allen Mitteln zu optimieren (individuelle Schreibhilfen, Spezialtastaturen).
Institutionelle Maßnahmen
Eltern betroffener Kinder haben sich zusammengeschlossen. Daneben gibt es spezielle Kliniken und Rehabilitations-Einrichtungen, die befragt werden können. Je nach Situation, Alter und Behinderungsausmaß sind verschiedene Leistungsträger bei der beruflichen Integration zuständig. Ebenso kann die begleitende Hilfe im Arbeitsleben nach dem SGB IX in Anspruch genommen werden.
Gliedmaßenverlust
Gliedmaßenverlust
Krankheitsbild
Hauptursache der Amputation von Händen und Armen sind heute Unfälle, bei Beinverlust in hohem Prozentsatz Durchblutungsstörungen. Die Hand ist Werkzeug, Sinnesorgan und Organ des Ausdrucks; über die Dreidimensionalität des Greifens führt sie auch zum dreidimensionalen Begreifen und Denken. Kein Gliedmaßenverlust wird ausschließlich körperlich empfunden, sondern ist Verlust eines Teils der personalen Gesamtheit. Daher ist die Prothese auch nie ein vollwertiger Ersatz. Frühzeitige prothetische Versorgung mit krankengymnastischer Übungstherapie, dem Training der Selbstversorgung und später des arbeitsähnlichen Einsatzes sind anzustreben. Je schwerer der Gliedmaßenverlust ist, umso mehr müssen kompensatorische Fähigkeiten aufgebaut werden (siehe auch unter Gliedmaßenfehlbildungen).
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
Bei Verlust eines Unterschenkels:
- Keine Arbeiten, verbunden mit ständigem Stehen oder Gehen; mit Besteigen von Leitern und Gerüsten; auf schiefen Ebenen und glatten oder rutschigen Flächen; — verbunden mit schwerem Heben oder Tragen.
Bei Verlust eines Oberschenkels:
- Wie bei »Verlust eines Unterschenkels«, außerdem keine Arbeiten,
- an Plätzen, die nur durch lange Fußwege oder über Treppen erreichbar sind;
- die häufiges Bücken oder Erheben vom Sitzplatz erfordern;
- auf Fahrzeugen;
- bei denen Fahrzeugen oder Maschinenteilen ausgewichen werden muss,
- Bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit einer Hand: Keine Arbeiten,
- die schweres Heben oder Tragen erfordern;
- die das Besteigen von Leitern oder Gerüsten notwendig machen;
- bei denen Fahrzeuge oder Kräne bedient werden müssen.
Belastbarkeit
- Die allgemeine Betroffenheit der behinderten Person, die Ursachen und die möglichen Komplikationen spielen bei der Arbeitsaufnahme eine Rolle.
- Wichtig ist die Art der prothetischen Versorgung; im Privatleben können andere Prothesen als im Arbeitsleben notwendig sein. Ein Vergleich der Fähigkeiten und der Arbeitsanforderungen muss die notwendige Versorgung mit individueller Prothetik und technischen Arbeitshilfen klären. Gibt es hier keine praktikable Lösung, ist ein Arbeitsplatzwechsel in Betracht zu ziehen.
- Ein Gliedmaßenverlust ist kein Grund, eine Arbeit nicht wiederaufzunehmen, wenn nicht schwere andere Erkrankungen dagegen sprechen.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
- Individuelle Hilfen wie Arm- und Handprothesen erfordern stets eine dem Einzelfall angepasste spezielle Anfertigung. Zu nennen sind: mikroprozessorgesteuerte Prothesen, fühlende Handprothesen, Arbeitsarme, myoelektrische Armprothesen, Schmuckprothesen. Hinzu kommen Hilfsmittel für die Selbstversorgung im Haushalt, zur Körperpflege und für den PKW, z. B. Ohn-Armer-Fahrsystem.
- Bei Einbeinamputierten entscheidet erheblich die Höhe des Gliedmaßenver- lust (z. B. Fuß, Kniebereich, Oberschenkelbereich) über den konkreten Bedarf an z. B. Bein-, Oberschenkel-, Unterschenkel- und Fußprothesen.
Sonstiges
Neben der Hilfe zur beruflichen (Neu-)Orientierung ist die Aufrechterhaltung des zwi- schenmenschlichen Kontaktes (z. B. durch Behindertensport) ein wichtiges Element zur Bewältigung des plötzlichen Verlustes körperlicher Unversehrtheit.
Herzinfarkt
Herzinfarkt
Krankheitsbild
Überwiegend durch krankheitsbedingte Veränderung der Herzkranzgefäße kommt es zu einem Missverhältnis von Sauerstoffangebot und -bedarf, was vorübergehend oder dauernd zur Schädigung des Herzmuskels, dem Herzinfarkt führt. Die Angina pectoris (Brustenge, eine Schmerzemp- findung unter dem Brustbein) ist die subjektive Krankheitserscheinung und gilt als Warnzeichen zu hoher Belastung. Nach durchgemachtem Herzinfarkt ist zur Klärung der Leistungsfähigkeit die stufenweise, standardisierte, überwachte körperliche Belastung mit begleitenden Messungen notwendig. Medikamente sollen das Sauerstoffangebot verbessern, die Herzarbeit ökonomisieren und eine Blutgerinnselbildung verhindern. Wichtig ist auch die Bekämpfung der von Betroffenen selbst zu beeinflussenden Risikofaktoren (z. B. Rauchen, Übergewicht, Bewegungsmangel).
Ärztlicherseits sind Risikofaktoren wie Fettstoffwechselstörung, Zuckerkrankheit, erhöhter Harnsäure-Spiegel, hoher Blutdruck, Stress und Medikamenteneinnahme zu überwachen. Angepasste, überwachte körperliche Trainings, wie z. B. Sport in Koronargruppen, psychologische Begleitung (z. B. Gesundheitserziehung) sind notwendig. Heute sind operative Eingriffe am Herzen und an den Herzkranzgefäßen möglich.
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
- schwere körperliche Arbeiten;
- Arbeiten unter Zeitdruck;
- Arbeiten unter schlechten Luftverhältnissen;
- Arbeit mit Atemschutzgeräten;
- Kälte- und Hitzeexposition;
- Arbeiten mit Absturzrisiko;
- zu hohe Verantwortung; Vorsicht bei Schadstoffen;
- Schicht- und Fahrtauglichkeit überprüfen;
- Risiken von Erkältungskrankheiten meiden.
Belastbarkeit
- Einer Wiederaufnahme der Arbeit stehen oft Unsicherheit und Furcht vor Risiken und Leistungsminderung bei den Betroffenen wie im Betrieb entgegen. Eine frühzeitige motivierende Beratung — schon in der medizinischen Rehabilitation – kann das Selbstvertrauen der Betroffenen stärken.
- Die berufliche Eingliederung ist abhängig von den Anforderungen des Arbeitsplatzes und der individuellen Belastbarkeit. Oft besteht wieder eine ausreichende Belastbakeit für die frühere Arbeit. Dies gilt besonders für leichte körperliche Arbeiten.
- Zur Bestimmung der Belastbarkeit sind Maßnahmen der Belastungserprobung und der stufenweisen Wiedereingliederung günstig.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
- Weitestgehend vermieden werden sollten hohe körperliche Dauerbelastung oder zu hohe Spit- zenbelastungen wie auch zu hohe Stressbelastung (Hektik, Akkord, Nachtschicht).
- Technische Hilfen eignen sich, abgestimmt auf den Einzelfall, zur Minderung von körperlichen Belastungen.
- Bei Einsatz aller medizinischen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen ist es mög- lich, einen hohen Anteil der Herzinfarktpatienten wieder beruflich einzugliedern.
Institutionelle Maßnahmen
Nach einem Herzinfarkt ist die Bewertung eines möglichen Grades der Behinderung von der bleibenden Leistungsbeeinträchtigung abhängig.
Kinderlähmung (Polio)
Kinderlähmung (Polio)
Krankheitsbild
Kinderlähmung ist eine Viruserkrankung, die das Rückenmark befällt und zu Lähmungen der Muskulatur führt, die in der Zeit der akuten Erkrankung lebensbedrohlich sein können. Sie bilden sich ganz oder teilweise zurück, so dass die verbleibenden Restlähmungen völlig unter- schiedliche Ausprägungen haben können. Gefühlsstörungen der Haut treten ebenso wenig wie Blasen- und Mastdarmentleerungsstörungen auf. Der gestörte Muskelzug an Knochen und Gelenken führt später zu Wachstumsstörungen und Fehlstellungen der Gelenke.
Nach Abklingen der akuten Krankheitserscheinungen steht eine gezielte Bewegungstherapie ganz im Vordergrund. Je nach Ausmaß der Lähmungen wird eine persönliche Hilfsmittelversorgung notwendig, für die die entsprechend ausgerüsteten Rehabilitationseinrichtungen die Voraussetzungen bieten. Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind Diese sind im Einzelfall mit Arbeitsmedizinern abzustimmen.
Belastbarkeit
- Berufliche Eingliederungschancen gehen zunächst vom vorhandenen Ausmaß der Behinderung aus. Eine gezielte Analyse der Auswirkungen der Behinderung einerseits und eine Analyse der Arbeitsanforderungen und -bedingungen andererseits sind daher notwendig. Eignungsuntersuchungen, Berufsfindungs- und qualifizierte Ausbildungsmaßnahmen sind häufig angezeigt.
- Sind Fähigkeits- und Anforderungsprofil nicht deckungsgleich, so müssen individuelle Hilfsmittelversorgung und technische Hilfen am Arbeitsplatz in Einklang gebracht werden. Darum müssen sich Arbeitsgestalter, Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bemühen. Je besser sich der Betrieb in den organisatorischen Regelungen, Arbeitsanforderungsanalysen und der Arbeitsgestaltung auf die Beschäftigung der behinderten Person eingestellt hat, desto wirkungsvoller dürfte eine individuell angemessene und wirtschaftlich vertretbare Eingliederung möglich sein.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
- Bei ausgeprägten Kinderlähmungsfolgen können, ähnlich den Rückenmarkschädigungen (siehe unter Querschnittlähmung), umfangreiche Hilfsmittelausstattungen für den beruflichen und häuslichen Bereich erforderlich sein.
- Im Betrieb muss man davon ausgehen, dass die besondere persönliche Hilfsmittelversorgung (z. B. spezielle Sitzgestaltung, Schienenversorgung, Kommunikationserleichterung, Kraftfahrzeugumbau usw.) in Spezialeinrichtungen bereits abgeschlossen worden ist. Es ist trotzdem sinnvoll, sich mit diesen Einrichtungen in Verbindung zu setzen, weil diese und andere persönliche Hilfen durch dort vorhandene Fachleute den Arbeitsbedingungen weiter angepasst werden können.
Institutionelle Maßnahmen
Für technische Arbeitshilfen sind Fachleute der Arbeitsverwaltung und des Integrationsamtes zuständig; die Finanzierung ist ebenfalls über diese Leistungsträger möglich.
Kleinwuchs
Kleinwuchs
Krankheitsbild
Kleinwüchsigkeit ist eine Wachstumsstörung aufgrund einer Unterfunktion der Hirnanhangdrüse (Hypo- physe) oder einer Knorpelveränderung der Knochenknorpel. Irreführende Bezeichnungen wie Liliputaner, Zwerge, Gnome führten zu der diskriminierenden Ansicht, Kleinwüchsige seien eine eigene »Rasse«. Die Ursachen des Kleinwuchses sind vielfältig und schwierig gegeneinander abgrenzbar.
Es gibt zwei Hauptgruppen: den proportionierten Kleinwuchs (dem eine Unterfunktion der Hypophyse zugrunde liegen kann) sowie den unproportionierten Kleinwuchs (sogenannte Dysplasien). Es darf keinesfalls von der verminderten Körpergröße auf verminderte intellektuelle Fähigkeiten geschlossen werden. Beim proportionierten Kleinwuchs können Hormongaben bis zum Eintritt der Pubertät manchmal erfolgreich sein. Da die Behandlung des unproportionierten Kleinwuchses sehr schmerzhaft ist, wird häufig davon abgesehen. In der Frühförderung ist es besonders wichtig, auf die Erhaltung der Bewegungsfähigkeit und Korrekturen von Knochenfehlstellungen zu achten. Operative, korrigierende Eingriffe von Beinfehlstellungen dienen vor allem der Erhaltung und Verbesserung der Gehfähigkeit.
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
Schwere körperliche Lasten sind zu vermeiden.
Belastbarkeit
- Die schulische Ausbildung kann überall erfolgen, wenn auf die besonderen Bedingungen des Kleinwuchses (z. B. Möbel und technische Einrichtungen) Rücksicht genommen wird. Dies gilt auch für die weitere beruflich qualifizierende Ausbildung, die relativ unproblematisch ist.
- Die körperliche Belastbarkeit im Beruf ist bei richtiger Berufswahl nur unwesentlich geringer als die nichtbehinderter Personen. Eine dem Kleinwuchs ergonomisch-individuell angepasste Arbeitsgestaltung muss selbstverständlich sein. Dies setzt jedoch voraus, dass man sich über die Fähigkeiten Betroffener unter Berücksichtigung der beruflichen Erfahrungen ein klares Bild macht und die Anforderungen der Arbeit genau kennt.
- Betroffene haben im Rahmen ihrer beruflichen Ausbildung die notwendigen Erfahrungen gesammelt, um selbst Vorschläge für die Arbeitsgestaltung zu machen.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
Technische Hilfen sind einsetzbar, wo Kleinwuchs bei Bewältigung der vorgegebenen Arbeiten, insb. im gewerblichen Bereich, eine Behinderung darstellt. Angleichung der Arbeitshöhe, Hubtische und geeignetes Hebezeug sowie die Erleichterung der Zu- und Wegführung von Arbeitsmaterialien und Produkten sind hier besonders hilfreich. Neben der Anpassung auf die geringere Körpergröße sind dies ergonomische Maßnahmen, die grundsätzlich in vielen Bereichen Berücksichtigung finden sollten. Besonders bei verwaltender, wissenschaftlicher und gestalterischer Tätigkeit können die vorhandenen technischen Einrichtungen und das Mobiliar der Körpergröße angepasst werden.
Sonstiges
Bei Arbeitsgestaltung bzw. Arbeitsplatzwechsel ist an den technischen Beratungsdienst zu den- ken, bei der beruflichen Ersteingliederung an die Fachdienste der Arbeitsverwaltung.
Institutionelle Maßnahmen
Da bis zu 140 cm Größe der Kleinwuchs als Behinderung nach dem SGB IX anerkannt wird, gibt es bei bestehendem Arbeitsverhältnis fachliche und finanzielle Hilfen des Integra- tionsamtes. In anderen Fällen kann die Arbeitsverwaltung eingeschaltet werden.
Kognitive (»Geistige«) Behinderungen
Kognitive (»Geistige«) Behinderungen
Krankheitsbild
Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung sind durch eine Hirnschädigung vor, während oder in der ersten Zeit nach der Geburt in ihrer Entwicklung soweit gehandicapt, dass sie voraussichtlich lebenslang Unterstützung zur Bewältigung des Alltags brauchen. Diese Art der kognitiven Behinderung kann in Verbindung mit anderen Behinderungen auftreten. Kognitiv behinderte Menschen lernen langsamer als andere. Davon abgesehen kann sich die Behinderung sehr unterschiedlich auswirken; ein einheitliches Bild der Betroffenen gibt es nicht.
Heute trägt die Förderung im Rahmen früher Hilfen in Kindergärten, Schulen und in Werkstätten für behinderte Menschen dazu bei, dass viele Personen mit kognitiver Behinderung mehr Selbständigkeit erreichen, als man das früher für möglich hielt. Medizinische Therapie greift da an, wo Ursachen (z. B. Stoffwechselstörung) rechtzeitig erkannt und behandelt werden können. Krankengymnastische Übungsbehandlung auf neurophysiologischer Grundlage soll in frühester Kindheit beginnen. Bei etlichen Fällen von kognitiver Behinderung ist jedoch keine organische Ursache nachweisbar. Es handelt sich schlicht um das untere Extrem der Intelligenz-Skala im Sinne der Normalverteilung.
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
Bei Hirnschädigungen ohne Anfälle:
- keine Arbeiten an laufenden Maschinen, vor allem schnell laufenden Maschinenteilen;
- unter Lärm- oder Hitzeeinwirkungen; mit gesundheitsschädigenden Stoffen;
- die mit häufigem Bücken, schwerem Heben und Tragen oder dau- ernden körperlichen Anstrengungen verbunden sind;
- mit Vibrationsbelastungen, Erschütterungen;
- im Schichtbetrieb oder im Akkord;
- am Fließband bzw. taktgebundene Arbeit; mit Absturzrisiko (z. B. Leitern, Gerüste);
- mit hohen Konzentrationsanforderungen oder Zeitdruck.
Bei Hirnschädigungen mit Anfällen: es gilt das zu »Hirnschädigun- gen ohne Anfälle« gesagte und daneben keine Arbeiten,
- die nicht zu ebener Erde ausgeführt werden können;
- an Plätzen, die nur über ungesicherte Wege zu erreichen sind;
- bei denen die behinderte Person längere Zeit alleine ist;
- die auch nur kurzfristig mit körperlichen Anstrengungen verbunden sind;
- zwischen schnelllaufenden oder scharfkantigen Maschinenteilen;
- an stromführenden Teilen;
- auf Fahrzeugen und Kränen, in Tanks, Rohrleitungen oder engen Räumen.
Belastbarkeit
Ob ein regulärer Arbeitsplatz ausgefüllt werden kann, hängt weitgehend davon ab, was durch pädagogische bzw. schulische, aber auch körperliche Förderung im Kindesalter erreicht wurde. Nach der Förderschule kann manchmal eine Lehre aufgenommen werden.
Im Arbeitstrainingsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen können Arbeitsverhalten, Leistungsfähigkeit, Persönlichkeit und Gemeinschaftsleben entwickelt werden. Es entscheiden also die Fähigkeiten (Eignung, Leistungsfähigkeit, erkennbare Entwicklungsfähigkeit) über die spätere Tätigkeit.
Die Anforderung der Arbeit muss erkannt und entsprechend angepasst sein. Bei erfolgreichem Abschluss solcher Maßnahmen und gutem sozialen Umfeld (insbesondere ist hier die Familie wichtig) kann durchaus eine Arbeitsaufnahme auf dem freien Arbeitsmarkt möglich sein. Einfach strukturierte Arbeiten gibt es auch heute noch.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
- Technische Hilfen zur Arbeitserleichterung und Vereinfachung des Arbeitsablaufes sind einsetzbar.
- Bei zusätzlicher körperlicher Behinderung können individuell angepasste Hilfen wie auch technische Arbeitshilfen erforderlich werden.
- Die Gestaltung des Arbeitsplatzes wie die Auswahl technischer Hilfen sind u. a. eine Aufgabe der Werkstatt für behinderte Menschen, deren Empfehlungen berücksichtigt werden sollten. Entsprechende Probleme sollten vorab gelöst sein, da sonst die Aufnahme einer Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unnötig erschwert wird.
Sonstiges
Sozialbetriebe größerer Konzerne haben weitergehende Möglichkeiten, von vornherein auch diese Behinderung zu berücksichtigen.
Lernbehinderung
Lernbehinderung
Krankheitsbild
Als Lernbehinderung wird eine schwerwiegende, langdauernde Beeinträchtigung der Lernfähigkeit bezeichnet. Aufgrund der unterschiedlichen Ursachen und Faktoren ist das Erscheinungsbild lernbehinderter Menschen nicht einheitlich. in der Regel liegt eine Mischung verschiedener Komponenten vor. Auch Lernausfälle in einzelnen Bereichen können sich zu einer Lernbehinderung ausweiten. Bei Lernbehinderung treten öfter weitere Störungen, vor allem im Sprach- und Verhaltensbereich auf. Durch eine Einschränkung der Abstraktions- und Urteilsfähigkeit ergeben sich Schwierigkeiten in schulischen und beruflichen Leistungsbereichen, meist im Lesen, Schreiben und Rechnen. Trotz Schwächen im Denk- und Urteilsbereich verfügen viele lernbehinderte Personen über gute bis ausgezeichnete praktische Fähigkeiten.
Durch Früherkennung können in Elternhaus, Kindergarten und Grundschule bestehende oder drohende Behinderungen frühzeitig erkannt werden. Dadurch lassen sich notwendige medizinische, pädagogisch-therapeutische und sozial-fürsorgliche Hilfen in die Wege leiten, die die Lernchancen der Kinder verbessern oder sogar eine Lernbehinderung verhindern helfen. Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind.
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
Diese sind im Einzelfall mit Arbeitsmedizinern abzustimmen.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
- Spezielle technische Hilfen sind in der Regel nicht notwendig.
- Geeignet ist eine berufliche Ausbildung, die an die Behinderung angepasst ist. Während der Ausbildungszeit ist ein Förderangebot, z. B. mit zusätzlichen Unterrichtsstunden und mit ausbildungsbegleitender Betreuung vorzusehen.
Sonstiges
- Für zusätzliche Hilfen kann Rat bei den bestehenden Selbsthilfeorganisationen und -gruppen eingeholt werden.
- Qualifizierte Berufsberatung sowie Arbeitserprobungen erwei- tern die Zahl der in Frage kommenden Berufe.
- Bei Arbeitsaufnahme sollte der für berufliche Rehabilitationsmaß- nahmen zuständige Kostenträger eingeschaltet werden.
Magen-Darm-Erkrankungen
Magen-Darm-Erkrankungen
Krankheitsbild
Unter dem Oberbegriff sind Morbus Crohn, Colitis ulcerose, Zöliakie /Sprue und die Problema- tik der Stomaträger gefasste. Während der Morbus Crohn als entzündliche Darmerkrankung den gesamten Verdauungstrakt befallen kann, bleibt die Colitis ulcerosa auf den Dickdarm beschränkt. Immer wiederkehrende Bauchschmerzen und Durchfälle sind den Krankheitsbildern gemeinsam. Als Begleiterscheinungen sind entzündliche Veränderungen an den Gelenken, der Haut und den Augen möglich. Lange beschwerdefreie Intervalle sind möglich.
Im Vordergrund der Behandlung steht die Medikation. Operative Eingriffe mit Entfernung von krankhaft veränderten Darmabschnitten und Anlegung eines künstlichen Darmausgangs (Stoma) können notwendig werden. Ein künstlicher Darmausgang kann auch bei anderen Grunderkrankungen des Darmes notwendig werden, die nur operativ behandelt werden können. Die Stoma-Operation führt zum Verlust der Kontrolle über die Ausscheidungsfunktion. Eine sichere, unauffällige und geruchsdichte Stomaversorgung ist mit den heute erhältlichen Versorgungsartikeln möglich.
Die Zöliakie /Sprue ist eine lebenslange Unverträglichkeit auf den Genuss des Klebers (Gluten), der sich in Getreidesorten (Weizen, Roggen, Hafer und Gerste) befindet. Wird diese Substanz aufgenommen, verändert sich der Dünndarm derart, dass Durchfälle, Erbrechen, Gedeihstörung, Appetitlosigkeit, Blutarmut und andere Störungen auftreten. Unter einer streng glutenfreien Ernährung kommt es innerhalb von Monaten zu einer vollständigen Wiederherstellung des Dünndarmes und dem Verschwinden sämtlicher Krankheitserscheinungen.
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
- Heben, Bewegen und Tragen schwerer Lasten;
- Arbeiten, die ständig eine gebückte Haltung erfordern;
- Nacht- und Wechselschichtarbeit;
- Kälte- und Hitzeexposition;
- Ganzkörper-Schwingungen;
- Arbeiten, bei denen die Einhaltung einer verordneten Diät nicht möglich ist;
- Arbeiten mit gesundheitsschädigenden Stoffen (Lösungsmittel, Schwermetalle, Gase, Stäube);
- Bei Berufskraftfahrern Überprüfung der Fahrtauglichkeit.
Belastbarkeit
Bei den Erkrankungen Morbus Crohn und Colitis ulcerose richtet sich der Arbeitseinsatz — bei ausreichenden Ruhepausen und gutem Allgemein- und Ernährungszustand der Betroffenen — nach der jeweiligen individuellen Belastbarkeit und den Anforderungen des Arbeitsplatzes. Insgesamt ist dann die Belastbarkeit nur wenig eingeschränkt. Bei fortbestehender Krankheitsaktivität ist die Belastbarkeit entsprechend vermindert.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
Im Rahmen allgemeiner ergonomischer Arbeitsgestaltung sollte die körperliche Belastung ver- mindert werden. Auf das Einhalten der Ess- und Arbeitspausen sollte geachtet werden.
Sonstiges
Um den hygienischen Bedürfnissen des einzelnen gerecht zu werden, ist es erforderlich, dass einwandfreie sanitäre Anlagen in zumutbarer Nähe des Arbeitsplatzes vorhanden sind. Insbesondere bei Stomaträgern müssen die individuellen Hilfsmittel zwischen den Betroffenen, dem Betriebsarzt und dem behandelnden Arzt besprochen werden.
Mukoviszidose
Mukoviszidose
Krankheitsbild
Mukoviszidose (auch Cystische Fibrose, CF) ist eine angeborene Stoffwechselerkrankung aufgrund eines Gendefekts. Sie gehört zu den seltenen Krankheiten. Sie ist nicht heilbar. Dank immer früherer Diagnosestellung und Therapie mit besseren Medikamenten steigt die Lebenserwartung der Betroffenen kontinuierlich.
Die Veränderungen im CFTR-Kanal führen aufgrund des gestörten Salz- und Wassertransport dazu, dass ein zäher Schleim eine Reihe lebenswichtiger Organe verstopft. Vor allem Atemwege, die Bauchspeicheldrüse und der Darm sind davon betroffen. Der Krankheitsverlauf ist individuell sehr unterschiedlich. Es können nur einzelne, aber auch mehrere Organe Muko-Symptome zeigen. Die Schwere der Krankheitsausprägung variiert stark. Symptome der Atemwege stehen bei den meisten Betroffenen im Vordergrund. Da sich der zähe Schleim nicht einfach abhusten lässt, verstopft er die Atemwege. Dadurch entsteht Husten, Atmung ist erschwert, es kommt zu wiederkehrenden Infekten und Lungenentzündungen. Im Laufe der Jahre entstehen Folgeerkrankungen an den unterschiedlichsten betroffenen Organen. Die Erkrankung ist nicht ansteckend, allerdings vererbbar.
Durch die Früherkennung der Krankheit und die Verbesserung der therapeutischen Möglichkeiten erreichen immer mehr Patienten das Jugendlichen- und Erwachsenenalter und können beruflich eingegliedert werden.
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
- Kälte, Zugluft, Staub, Nässe und Dämpfe sind unter allen Umständen zu vermeiden.
- Körperlich schwere Arbeit.
Belastbarkeit
Gute Einsatzmöglichkeiten bieten sich in Büro- und Verwaltungsberufen, Feinmechanik und Elektronik sowie im Bereich Zeichnen und Reproduzieren. Damit ist der Katalog nicht abgeschlossen; es bestehen je nach den individuellen Voraussetzungen zahlreiche weitere Einsatzmöglichkeiten.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
- Zeitweilig ist ein Raum zur Möglichkeit ungestörter Selbstbehandlung, Autogenes Training, Inhalation erforderlich.
- Der Arbeitsplatz sollte sich in einem gut temperierten Raum befinden,
- Bakterielle Ansteckungen in Feuchträumen sind zu vermeiden, ebenso ist für hygienisch einwandfreie sanitäre Anlagen zu sorgen.
- Eine großzügige Pausenregelung sollte ermöglicht werden.
Sonstiges
- Als Hilfsmittel ist in den überwiegenden Fällen ein Kraftfahrzeug bereitzustellen. Es erleichtert den Arbeitsweg, schützt vor Nässe und Kälte und vermeidet die Infektionsgefahr bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. In den meisten Fällen ist dafür die Arbeitsagentur zuständig; nachrangig auch der Sozialhilfeträger.
- Auf die regelmäßige Vorstellung in einem CF-Zentrum oder einer speziellen CF-Ambulanz und den Anschluss an eine Selbsthilfegruppe sollte geachtet werden.
Multiple Sklerose (MS)
Multiple Sklerose (MS)
Krankheitsbild
MS ist eine der häufigsten neurologischen Erkrankungen unbekannter Ursache in Mitteleuropa. Sie ist keine Erbkrankheit und nicht ansteckend, Virusinfektion wird diskutiert. Es kommt zu einer herdförmigen, bindegewebsartigen Umwandlung leitfähiger Teile des Gehirns und Rückenmarks, die dann nicht mehr funktionstüchtig sind. Diese Herde sind unterschiedlich groß und regellos verteilt. Oft mit Sehstörungen beginnend, kommen Schwindelerscheinungen, Gefühlsstörungen, Schwäche der Muskulatur und Unsicherheit beim Stehen und Gehen hinzu. Eine gewisse psychische Beeinträchtigung ist möglich. Ein MS-Kranker muss nicht alle diese Merkmale aufweisen.
MS kann schubweise mit langen, krankheitsfreien Intervallen oder auch chronisch verlaufen. Wider besseres Wissen ist die MS immer noch mit Vorurteilen belastet, was für Betroffene tiefgreifende psychische und soziale Folgen haben kann.
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
Kein Einsatz an der oberen Grenze der Belastbarkeit.
Belastbarkeit
-
Durch Optimierung der medikamentösen, krankengymnastischen und weiteren rehabilitativen Therapie kann heute mehr als die Hälfte der MS-Patienten fünf Jahre und länger, oft auch über zehn Jahre hinaus im wesentlichen unbeeinträchtigt weiter im Arbeitsprozess verbleiben.
- Beim geplanten Wiedereinsatz an der Arbeitsstelle muss das soziale Umfeld mitberücksichtigt werden,
-
her soll die behinderte Person nicht an der oberen Grenze der Belastbarkeit eingesetzt wer- den. Es muss ein klares Bild z. B. über Ausdauer, psychomotorische Schnelligkeit, Umstellungsfähigkeit, Kritikfähigkeit und seelische Ausgeglichenheit gewonnen werden. d. h. etwa die familiäre Situation. Ebenso müssen die Möglichkeiten qualifizierter ärztlicher Behandlung, stationär oder ambulant, sowie auch die weitergehenden rehabilitativen Chancen beachtet werden.
- Berücksichtigt werden muss nicht nur eine sehr wechselhafte körperliche Verfassung mit eventueller psychischer Belastung, sondern auch der sehr unterschiedliche Verlauf.
- Daher soll die behinderte Person nicht an der oberen Grenze der Belastbarkeit eingesetzt werden. Es muss ein klares Bild z. B. über Ausdauer, psychomotorische Schnelligkeit, Umstellungsfähigkeit, Kritikfähigkeit und seelische Ausgeglichenheit gewonnen werden.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
Technische Hilfen für MS-Kranke richten sich nach der Ausprägung des Behinderungsbildes, so dass es spezielle technische Hilfen für den MS-Kranken nicht gibt. Allgemeine technische Arbeitshilfen für die Arbeitserleichterung sind jedoch in Erwägung zu ziehen.
Starke Sehstörungen oder Lähmungen sind bei der Arbeitsgestaltung zu berücksichtigen. Hier können die technischen Berater bei Integrationsamt und Arbeitsverwaltung helfen.
Es empfiehlt sich der Kontakt mit behandelnden Ärzten und Leistungsträgern, die Betroffene eventuell schon in Anspruch nehmen. Das gewonnene Leistungsbild muss mit den Arbeitsanforderungen abgestimmt werden. Dabei sind im Einzelfall auch Fragen der Arbeitsgestaltung zu berücksichtigen.
Sonstiges
- Für den Arbeitsweg ist an die Förderung eines Kraftfahrzeuges zu denken.
- Kontakt mit regionalen Selbsthilfegruppen (in Großbetrieben mit eventuell vorhandener betrieblicher Selbsthilfegruppe) sollte gesucht werden.
Institutionelle Maßnahmen
Bei der Arbeitsaufnahme können je nach Einzelfall unterschiedliche Leistungsträger der Rehabilitation Hilfen technischer und finanzieller Art geben. Nach Arbeitsaufnahme kann für Arbeitsgestaltung und Finanzierung im Rahmen der begleitenden Hilfe das Integrationsamt eingeschaltet werden.
Muskelschwund
Muskelschwund
Krankheitsbild
Mit Muskelschwund ist hier die »Progressive Muskeldystrophie« gemeint. Es ist eine Schwäche der Skelettmuskulatur an Rumpf und Gliedmaßen, wobei Oberarme und Oberschenkel mehr betroffen sind als Hände und Füße. Der Verlauf ist sehr unterschiedlich, die Krankheit kann sehr spät einsetzen und langsam fortschreiten, verbunden mit sehr hohem Anpassungs- und verbleibendem Leistungsvermögen. Abgesehen von seltenen schnell verlaufenden Formen muss erst über Jahrzehnte mit erheblichen Leistungseinbußen einzelner Körperabschnitte gerechnet werden. Physikalische Therapie, Training und orthopädisch-technische Versorgung können die Mobilität lange erhalten.
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
Schwere körperliche Tätigkeiten sind möglichst zu vermeiden.
Belastbarkeit
-
Fähigkeiten und individuelle Belastbarkeit sind zu erfassen, um sie mit Anforderun- gen der Arbeitsbedingungen in Übereinstimmung bringen zu können. Der Kontakt mit vorbehandelnden Einrichtungen, wie Ärzten und Therapeuten, ist sinnvoll.
- Grundsätzlich sind Tätigkeiten im Sitzen zu bevorzugen. Leichte feinmechanische Arbeiten können, ebenso wie Verwaltungstätigkeiten, lange durchgeführt werden. Anzustreben ist ein Arbeitsplatz, der der eventuellen Verschlechterung des Gesundheitszustandes Rechnung trägt.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
- Arbeitshilfen und Arbeitsgestaltung werden anfangs nicht notwendig sein, falls der Arbeitsplatz den ohnehin vorgeschriebenen sicherheitstechnischen und ergonomischen Vorschriften entspricht.
- Die Auswahl persönlicher Hilfen wie auch der technischen Arbeitshilfen richtet sich nach dem Ausmaß der Behinderung. Hierzu gehört auch ein angepasster Sitzplatz, Spezialstuhlversorgung und bei der Arbeitsgestaltung die Berücksichtigung des eingeschränkten Bewegungsausmaßes.
- Regelmäßige und ggf. vermehrte Arbeitspausen sind zu ermöglichen.
Sonstiges
In schweren Fällen sind flankierende Maßnahmen wie spezielle sportliche und andere Freizeit- aktivitäten anzustreben. Der Kontakt mit Selbsthilfegruppen sollte frühzeitig gepflegt werden.
Institutionelle Maßnahmen
Für den Arbeitsweg kann ggf. durch den zuständigen Leistungsträger ein angepasstes Kraftfahrzeug gefördert werden.
Nierenleiden
Nierenleiden
Krankheitsbild
Jede akute Nierenerkrankung kann bei ungünstigem Verlauf über eine chronische Erkrankung in die Niereninsuffizienz und bis hin zum Nierenversagen führen. Die Situation Erkrankter in ihrem sozialen Umfeld und der Arbeitseinsatz hängen vom Schweregrad der Nierenfunktionsstörung ab. Die Leistungsfähigkeit ist zunächst voll erhalten. Bei Verschlechterung der Nierenfunktion (Niereninsuffizienz) lässt die körperliche und psychische Leistungsfähigkeit nach. Blutarmut, Knochen- und Muskel-Stoffwechselstörungen sowie die Schwäche des Abwehrsystems beeinflussen zunehmend die Leistungsfähigkeit. Sehr spät können neurologische und psychische Störungen hinzukommen.
Frühzeitige Behandlung, in späteren Stadien die Blutwäsche-Behandlung (Dialyse) und besonders die Möglichkeit einer Nierentransplantation haben heute zu einer Verlängerung der Lebenserwartung, Verbesserung der Lebensqualität und Wiederaufnahme der Arbeit geführt. Daneben ist regelmäßiges körperliches Training ein wesentliches therapeutisches Element.
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
Siehe unter Magen-Darm-Erkrankungen.
Belastbarkeit
Mangelnde Kenntnisse über chronische Niereninsuffizienz, ungünstige Einschätzung der körperlichen Belastbarkeit durch behandelnde Ärzte und Arbeitgeber sowie falsche Vorstellungen über Ausfallzeiten im Arbeitsbereich erschweren den Einsatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die genaue Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Vorfeld kann hier weiterhelfen. Belastungserprobung und stufenweise Wiedereingliederung können im Betrieb zur richtigen Einschätzung führen. Dazu ist der Kontakt zwischen den behandelnden Einrichtungen und den Betrieben erforderlich.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
- Im Betrieb sind die Anforderungen der Arbeitstätigkeit zu klären. Im Stadium der ausgeglichenen Niereninsuffizienz ist ein Arbeitswechsel selten notwendig.
- Nimmt mit zunehmender Niereninsuffizienz die körperliche oder seelische Belastbarkeit ab, gilt es folgende Fragen zu klären: Leichtere körperliche Arbeiten, Anpassung der Arbeitszeiten, Auf- gabe von Akkordarbeit, Ausschluss extremer klimatischer Verhältnisse, Reduzierung der Arbeits- tage auf die dialysefreien Tage, gesundheitliche Rehabilitation durch Nierentransplantation.
- Die Ausstattung mit technischen Arbeitshilfen muss sich an der allgemeinen Reduzie- rung der Leistungsfähigkeit orientieren. Daher sind spezielle technische Arbeitshilfen nicht zu nennen. Berücksichtigt werden muss die Erleichterung schwerer körperlicher Ar- beit durch Hebe-Werkzeuge, Transportmittel, Hubtische, gute Arbeitsgestaltung.
Sonstiges
Ist der Patient auf eine Blutwäsche angewiesen, sind zeitliche Abstimmungen zwischen beruflicher Tätigkeit und Dialyse erforderlich. Besonders wichtig sind kurze Wege von und zur Arbeitsstelle, im Falle der regel- mäßigen Dialysebehandlung ist deren Zeitraum zu berücksichtigen und der Transport dorthin zu sichern.
Institutionelle Maßnahmen
Die Besetzung eines Arbeitsplatzes mit Haemo-Dialyse-Patienten kann im Rahmen der Beschäftigungspflicht auf zwei bis drei Arbeitsplätze für schwerbehinderte Beschäftigte angerechnet werden. An Dialyse-Tagen kann Krankengeld bezogen werden; dieses ist rentenunschädlich.
Phenyiketonurie (PKU)
Phenyiketonurie (PKU)
Krankheitsbild
Phenylketanurie ist eine Stoffwechselstörung, die erblich bedingt ist. Durch den gestörten Eiweißstoffwechsel erscheint ein falsches Produkt im Urin, die Phenylbrenztraubensäure. Die Folgen sind im Säuglingsalter sichtbar, zunächst durch ekzematöse Veränderungen der Haut, vermehrte Schweißneigung und Durchblutungsstörungen. Weitere Missbildungen finden sich nicht. In der Entwicklung zeigen sich eine gewisse Bewegungsarmut und Gangveränderung. im Rahmen der Erkrankung kommt es zur Vergiftung des Nervensystems mit Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung (siehe Kognitive Behinderungen). Nach der Pubertät ist ein weiteres Zurückbleiben nicht mehr zu erwarten, die Lebenserwartung ist nicht eingeschränkt. Die sofort einsetzende diätetische Therapie kann die Folgen verhindern. Nahezu alle Kranken mit dieser Stoffwechselstörung sind hellblond und pigmentarm.
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
Pausen sind wegen Diät besonders einzuhalten; siehe auch unter Kognitive Behinderungen.
Belastbarkeit
-
Größere gesundheitliche Probleme wie Ausfallerscheinungen und Krankheitsschübe sind nach der Pubertät nicht zu erwarten. Damit ist der Arbeitseinsatz ausschließlich von dem Ausmaß der Störungen der geistigen Entwicklung abhängig.
- Die Chancen sind allerdings gut, da zusätzliche Behinderungen meist nicht vorhanden sind. Die Einsatzmöglichkeiten für diesen Personenkreis sind aufgrund einer deutlichen Minderung der Eigeninitiative dennoch begrenzt.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
Notwendig ist die präzise Festlegung der Auswirkungen der Erkrankung mit besonderer Beachtung der geistig-seelischen Fähigkeiten; psychologische Untersuchungen können das präzisieren. Betriebliche Stellen (Sozialdienst, Betriebsarzt) müssen sich mit den vorbehandelnden Einrichtun- gen in Verbindung setzen, um ein Fähigkeitsprofil abzufragen und eigene Befunde zu ergänzen.
Die Anforderungen des Arbeitsplatzes müssen sich nach der einfacheren Struktur der Betroffenen richten. Arbeiten, die viel Eigeninitiative, Selbständigkeit, Problemlösungen und Reak- tionsvermögen erfordern, müssen daher besonders kritisch betrachtet werden. Schwerere kognitive Behinderungen erfordern eine Vereinfachung und Überschaubarkeit der Arbeit.
Ist jedoch eine konsequente Therapie erfolgt, so besteht die einzige Einschränkung darin, dass Diät eingehalten werden muss, was konsequente Pausenregelungen erfordert.
Weder individuell anzupassende technische Rehabilitationshilfen noch Hilfen am Arbeitsplatz werden hier grundsätzlich erforderlich sein.
Institutionelle Maßnahmen
Besteht eine Anerkennung der Schwerbehinderung können je nach Sachlage Integrationsamt und Arbeitsverwaltung (Ersteingliederung oder bestehendes Arbeitsverhältnis) für Fragen der Eingliederungshilfe, der Arbeitsgestaltung und der Finanzierung eingeschaltet werden. Siehe auch unter Kognitive Behinderungen.
Psychische Behinderungen
Psychische Behinderungen
Krankheitsbild
Psychische oder seelische Behinderungen sind Folgezustände psychiatrischer Erkrankungen, die nach Ab- klingen der akuten Krankheitserscheinungen längerfristig oder dauernd bestehen. Menschen mit Psychosen (z. B. Schizophrenie) oder schweren Neurosen (z. B. krankhafte Ängste) können so schwer erkranken, dass sie wiederholt oder länger stationärer Behandlungen bedürfen und danach dauerhaft behindert sind. Während Personen mit körperlichen Behinderungen teils durch Mobilitätseinschränkungen Schwierigkeiten im physischen Raum haben, fällt solchen mit seelischen Behinderungen die Anpassung im sozialen Raum schwer. Ihre Behinderung ist nicht sichtbar, aber für die Umwelt spürbar: durch Störungen im zwischenmenschlichen Kontakt, z. B. in Schule, Familie und Arbeitswelt.
Ausmaß und Entwicklung der Behinderung hängen von Wechselwirkungen zwischen den Betroffenen und ihrer Umgebung ab. Durch eingeschränkte seelische Belastbarkeit reagieren sie oft anders, als es von ihrer Umwelt erwartet wird. Je wirkungsvoller die Behandlungsmöglichkeiten und betreuenden Dienste für Betroffene sind, umso günstiger sind die therapeutischen Aussichten auf eine dauernde Stabilisierung. Wichtig ist die Aufklärung der Angehörigen, Partner, Freunde und Kollegen, damit sie den Besonderheiten psychischer Behinderungen Verständnis entgegenbringen können.
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
Der Grad der Störung entscheidet über entsprechende Einschränkungen. Schicht- arbeit, Lärm und Vibrationen sind in jedem Fall zu vermeiden.
Belastbarkeit
Personen mit psychischen Behinderungen können in bestimmten Funktionen wie Antrieb, Konzentration, Belastbarkeit sehr unterschiedlich — dauerhaft oder vorübergehend — beeinträchtigt sein. Diesen Beeinträchtigungen ist durch klare und übersichtliche Gestaltung des zwischenmenschlichen Bereiches, Bestimmung der Verantwortungsbereiche und der Arbeitsorganisation zu begegnen. Damit lassen sich besonders Schwierigkeiten im Leistungs- und Kommunikationsbereich deutlich mindern. Hierzu gehören Kenntnisse der Arbeitsanforderungen und der Fähigkeiten der Betroffenen.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
- Bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis sind zunächst alle betrieblichen Mög- lichkeiten wie Arbeitsplatzanpassung oder -wechsel zu prüfen. Nach längerer Erkrankung ist eine stufenweise Wiedereingliederung zu prüfen.
- Neueinstellungen können durch entsprechende Förder- und Erprobungsmaßnahmen zu Lasten der Leistungsträger vorbereitet werden.
- Praxisähnliche Erprobungen, die institutionell, aber auch in Betrieben gestaltet werden können, erlauben zusammen mit medizinischen und psychologischen Untersuchungsergebnissen Aussagen über die Belastungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Betroffenen.
- Technische Hilfen sind allenfalls erforderlich, um ungünstige Umwelteinflüsse (z. B. Lärm) auszuschalten. Viel wichtiger sind überschaubare Arbeitsorganisation, persönliche Hilfen, angepasste Arbeitsmenge, flexible Pausengestaltung, überschaubare Arbeitsabläufe, erreichbare und leistungsgerechte Arbeitsziele, klare Kommunikation.
Sonstiges
Der Integrationsfachdienst sollte rechtzeitig Kontakt mit den zuständigen Stellen im Betrieb (vor allem der Schwerbehindertenvertretung und dem betriebsärztlichen Dienst) aufnehmen, um gemeinsam die Arbeitsaufnahme der behinderten Person sorgfältig zu planen; dazu gehört auch die Information im betrieblichen, sozialen Umfeld.
Institutionelle Maßnahmen
- Die Integrationsämter beauftragen bundesweit Psychosoziale Fachdienste (IFD= Integrationsfach- dienste), die die Betreuung von Personen mit seelischen Behinderungen sicherstellen sollen. Diese Einrichtungen sollten in Anspruch genommen werden. Der Kontakt zu psychosozialen oder sozial-psychiatrischen Diensten kann über das Integrationsamt oder die Arbeitsverwaltung hergestellt werden.
- Fragen des Entgeltes sind bei der stufenweisen Wiedereingliederung mit den Reha-Trägern zu klären. Nach voller Wiederaufnahme der Arbeit können auch dauerhafte Leistungsminderungen finanziell (Beschäftigungssicherungszuschüsse, besonderer Betreuungsaufwand) nach dem SGB IX ausgeglichen werden.
Querschnittlähmung / Rückenmarkschädigung
Querschnittlähmung / Rückenmarkschädigung
Krankheitsbild
Querschnittlähmungen sind die Folge einer Schädigung des Rückenmarks, die dazu führt, dass unterhalb der Schädigung willkürliche Bewegungsfähigkeit sowie Schmerz-, Tast- und Temperaturwahrneh- mungen aufgehoben sind und es zu einer Störung der Funktion von Harnblase, Enddarm, Geschlechtsorganen, Schweißdrüsen und Gefäßmuskulatur kommt. Die beschriebenen Ausfälle können komplett oder inkomplett sein. Verletzungen im Halsanteil führen zu einer Viergliedmaßenlähmung (Tetraplegie), Schäden im Brustmarkbereich und darunter führen zu einer motorischen, sensiblen und vegetativen Lähmung vom betroffenen Segment an abwärts. Daneben ist die Höhe der Schädigung im Verlauf des Rückenmarks (Hals-, Brust-, Lenden- oder Sacralmark) von besonderer Bedeutung für deren Ausmaß.
Die Folge einer kompletten Querschnittlähmung ist die Unfähigkeit zu stehen und zu gehen: Die behinderte Person ist in der Regel an die Benutzung eines Rollstuhles gebunden, den sie im Falle einer Schädigung unterhalb des Halsmarkbereiches aus eigener Kraft mit den Armen vorwärts bewegen kann. Bei Tetraplegien werden häufig elektrisch oder elektronisch angetriebene Rollstühle benötigt. Eine klinisch umfassend rehabilitierte Person wird im allgemeinen in der Lage sein, mit nur geringer fremder Hilfe den Rollstuhl zu verlassen bzw. in diesen hineinzugelangen, was in nahezu allen Lebenslagen von be- sonderer Wichtigkeit für sie sein kann. Die Rehabilitation ist inzwischen flächendeckend durch Spezialeinrichtungen gewährleistet. Dort erfolgt auch die korrekte und umfassende Hilfsmittelversorgung.
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
Diese sind im Einzelfall mit Arbeitsmedizinern abzustimmen.
Belastbarkeit
Zur Anpassung des Arbeitsplatzes ist vorausschauend die genaue Beachtung der Arbeits- bedingungen bzw. deren Erfassung mit Hilfe eines Anforderungsprofils notwendig. Durch die Spezialeinrichtungen der Rehabilitation und Betroffene selbst können qualifizierte Auskünfte über deren Fähigkeiten erhalten werden. Damit steht einer optimalen Arbeitsgestaltung nichts im Wege. Bei entsprechenden Arbeitsbedingungen stehen Personen im Rollstuhl breite Tätigkeitsfelder sowohl im gewerblichen als auch im verwaltenden Bereich offen.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
- Nach Eintritt einer Querschnittlähmung und abgeschlossener medizinischer Rehabilitation wird bei querschnittgelähmten Personen häufig eine berufliche Umorientierung notwendig sein, die überwiegend durch Berufsförderungsmaßnahmen in Berufsbildungs- oder Berufsförderungswerken stattfinden wird. Einige Berufsförderungswerke haben hierzu Spezialeinrichtungen geschaffen.
- Anspruchsvolle und stärker theoretisch ausgerichtete Berufsbilder sollten bevorzugt werden, um die körperliche Behinderung zu kompensieren. An ein Hochschulstudium ist insbesondere bei halsmarkgelähmten Personen zu denken. Einige Universitäten und Fachhochschulen haben hierzu spezielle Einrichtungen geschaffen.
- Neben Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes werden arbeitsgestalterische Maßnahmen erforderlich sein. Dabei ist auch an den sanitären Bereich, die Kantine und Zufahrtswege zu denken.
- Bei Querschnittlähmungen im Halsmarkbereich werden zum Ausgleich von Funktions- ausfällen der oberen Gliedmaßen spezielle elektronische Hilfen notwendig (Steuergeräte, Aufrichthilfen, elektrische Rollstühle, körpernah untergebrachte Arbeitsmittel
Institutionelle Maßnahmen
Technische Hilfe und spezielle Anpassung des Arbeitsplatzes wie auch die Organisation der betrieblichen Rehabilitation sind zwar Angelegenheit des Betriebes und der zuständigen Fachleute. Da aber in Spezialeinrichtungen ein umfangreiches Wissen über die persönlichen Hilfen (Rollstuhl, Stützapparate etc.) vorliegt und in den speziell dafür eingerichteten Berufsförderungswerken die Arbeitsmittel angepasst und ausprobiert werden können, empfiehlt es sich gerade bei der beruflichen Eingliederung querschnittgelähmter Personen, mit diesen Einrichtungen unmittelbaren Kontakt herzustellen. Betroffenen und Betrieben werden hiermit Umwege, Zeitverlust und Kosten erspart.
Rheuma
Rheuma
Krankheitsbild
Aus dem Kreis der entzündlich-rheumatischen Erkrankungen hat die chronische Polyarthritis (cP) besondere Bedeutung, eine entzündliche Gelenkerkrankung, bedingt durch eine Fehlleistung des Immunsystems. Abwehrstoffe im Blut greifen das körpereigene Gelenkgewebe an. Entzündlichen, schmerzhaften, weichen Schwellungen folgt die Zerstörung der Gelenke. Eine Substanz- und Kräfteminderung bestimmter Muskelgruppen ist möglich. Weiter können beteiligt sein: Arterien, innere Organe, Haut mit Rheumaknotenbildung sowie die Wirbelsäule mit möglichen Einklemmungserscheinungen von Nerven. Als chronische Erkrankung verläuft die cP unterschiedlich schnell.
Die Folgeveränderungen führen zur eigentlichen Behinderung: Gelenkversteifung, Wackelgelenke, Gelenkfehlstellung. Rechtzeitig einsetzende medizinische Behandlung, aktive Mitarbeit, vor allem funktionserhaltende Bewegungstherapie können die Krankheitsentwicklung entscheidend verlangsamen oder aufhalten. Die Rheumachirurgie gewinnt zunehmend an Bedeutung (siehe auch unter Bechterew‘sche Krankheit, Gelenkschäden, Wirbelsäulenschäden).
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
Zugluft, Nässe und Kälte sowie schwere körperliche Arbeit, Erschütterung und Vibrationen; siehe auch unter Gelenkschäden.
Belastbarkeit
Die berufliche Wiedereingliederung ist abhängig von den Anforderungen der Arbeit und der individuellen Belastbarkeit, also den persönlichen Auswirkungen der Behinderung. Spezielle Berufe können daher für Rheumakranke nicht benannt werden. Vielmehr muss vor Arbeitsaufnahme Klarheit über die Fähigkeiten der Betroffenen gewonnen werden.
Hierzu ist eine Abstimmung mit den Fachdiensten der vorbehandelnden Einrichtungen und den anschließend zuständigen Ärzten, also den Betriebsärzten und den behandelnden Ärzten (im Einverständnis mit den Betroffenen) notwendig.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
- Mit den beteiligten betrieblichen Stellen müssen die Anforderungen der Arbeit festgelegt werden. Neue Krankheitsschübe und der Befall weiterer Gelenke müssen dabei berücksichtigt werden.
- Das Spektrum individueller Hilfsmittel wie der technischen Arbeitshilfen ist breit gestreut und sehr unterschiedlich, da Ausmaß und Art der Behinderung im Einzelfall sehr verschieden ausfallen können.
- Bei erforderlicher Durchführung von Fein- und Präzisionsarbeiten, Arbeiten mit ständigem Gehen und Stehen, Arbeiten auf Leitern und Gerüsten sowie Nachtschicht, müssen das individuelle Leistungsvermögen und die Behinderungsauswirkungen genau beachtet werden. Je nach Ausmaß der Erkrankung gelten entsprechende Einschränkungen bei einem Teil der Betroffenen bereits und bei einem anderen noch nicht.
Institutionelle Maßnahmen
Bei Arbeitsaufnahme können die zuständigen Leistungsträger vielfach helfen. Nach Arbeitsaufnahme können bei Personen mit Behinderungen im Sinne des SGB IX die Integrationsfachdienste (IFD) bei Fragen der Arbeitsgestaltung und technischer Hilfen eingeschaltet werden. Bei eventuell notwendigen innerbetrieblichen Arbeitsplatzwechseln sind gemeinsam entsprechende Überlegungen anzustellen. Hilfen für den Weg zur Arbeit können nötig werden.
Schizophrenie
Schizophrenie
Krankheitsbild
Die Ursachen dieser geistig-seelischen Erkrankung sind unbekannt. Annahmen über eine reine psychische oder soziale Verursachung sind umstritten. Es kommt zu einer Störung der ursprünglichen Persönlichkeit, während intellektuelle Begabung selten, intellektuelle Leistungsfähigkeit häufiger betroffen ist. Die Hauptstörungen sind z. B. im Bereich der gefühlsmäßigen Reaktionen und Steuerungen des eigenen Antriebs und der Fähigkeiten zu konsequentem, integrativem Denken zu finden. Im akuten Erkrankungszeitraum treten Sinnestäuschungen, wahnhafte Einfälle, Verkennung der Umwelt, verändertes Ich-Erleben, Denkstörungen und veränderte Leibempfindungen auf. Periodisch-schubweise Verläufe werden von chronischen Erscheinungsformen unterschieden. Die Erkrankung ist heute gut zu behandeln. Falls entsprechende ambulante und stationäre therapeutische Angebote vorhanden sind, bleibt mehr als die Hälfte der Erkrankten sozial und beruflich integriert.
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
- Arbeiten mit Anforderungen an Wendigkeit oder Spitzenbelastbarkeit;
- Monotonie oder hektischer Publikumsverkehr;
- siehe ggf. unter Psychische Behinderungen, Kognitive Behinderungen (Hirnerkrankungen).
Belastbarkeit
- Die Ausbildung zu einem neuen Beruf wird beim Arbeitgeber selten durchgeführt. In Großbetrieben sind Ausbildungen möglich, wenn die Fähigkeiten Betroffener mit der vorbehandelnden Einrichtung und weiter betreuenden ambulanten Diensten abgesprochen, das berufliche Ziel und die Kosten geklärt und der spätere Arbeitseinsatz gesichert sind.
- Auch bei Wiederaufnahme der alten Arbeit oder Arbeitsplatzwechsel ist ein Vergleich von Anforderung und Leistungsprofil unerlässlich. Lange berufliche Vorerfahrung zählt dabei.
- Bei den Anforderungen ist zu berücksichtigen, dass besondere Ansprüche an Wendigkeit, Spitzenbelastbarkeit oder besondere Monotonie nicht zu stellen sind. Hektischer Publikumsverkehr kann selten bewältigt werden. Eine besonders kreative Tätigkeit mit hohen Ansprüchen an die Kontinuität sollte nicht unbedingt gefordert werden.
- Viele handwerkliche Tätigkeiten, auch kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten sind möglich, falls Leistungsschwankungen berücksichtigt werden können.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
- Weniger die Arbeitsgestaltung an sich, als die Gestaltung der Arbeitsstruktur und -organisation sind es, die diesen behinderten Personen helfen können.
- Eine planvolle Arbeit mit überschaubaren Arbeitsabläufen und Einbindung in ein Aufgabenfeld bei gutem sozialem Kontakt sind hilfreich.
- Die klassischen technischen Arbeitshilfen entfallen hier.
Sonstiges
Die Neigung jüngerer Erkrankter, in soziale und pflegende Berufe zu gehen, ist zwar verständlich, Anforderung wie gesetzliche Regelungen stehen dem aber entgegen.
Institutionelle Maßnahmen
Die Anbindung an Selbsthilfegruppen oder ambulante soziale Dienste ist zu empfehlen.
Schuppenflechte (Psoriasis)
Schuppenflechte (Psoriasis)
Krankheitsbild
Die Psoriasis hat keine direkte oder indirekte Beziehung zu einem Ekzem. Die Erkrankung ist weder ansteckend noch übertragbar. Die Hauterscheinungen können am ganzen Körper, aber auch nur an einzelnen Körperstellen wie Ellenbogen, Knie etc. auftreten. Es zeigen sich klar abgegrenzte rote Herde, die häufig von einer silbrigen Schuppenkruste bedeckt sind. Es gibt auch eine Form, die mit Pustelbildungen an den Handinnenflächen und Fußsohlen einher geht. Auch sie ist nicht ansteckend. Relativ sehen können die Betroffenen auch an verschiedenen Gelenkveränderungen mit zum Teil starken Beschwerden leiden. Diese wirken zwar wie eine rheumatische Erkrankung, jedoch ist die Psoriasis ein völlig eigenständiges Krankheitsbild. Die Erkrankung verläuft schubweise und dann können äußeres Erscheinungsbild und erheblicher Juckreiz die Betroffenen stark belasten. Im ruhenden Stadium können die Erscheinungen sehr in den Hintergrund treten
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
Siehe unter Ekzem und ggf. unter Gelenkschäden.
Belastbarkeit
Der schubweise Verlauf kann zu starkem Befall von Haut und Gelenken führen, so dass je nach Tätigkeit der Betroffenen manchmal eine Umschulung notwendig ist. Daher sollten Betroffene vorausschauend in ihrer Berufswahl richtig beraten werden.
Bis auf die beschriebenen Hautveränderungen und in seltenen Fällen Gelenkveränderungen bestehen keine weiteren Einschränkungen der körperlichen und geistig-seelischen Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit. Bei richtig gewähltem Tätigkeitsfeld, können die Betroffenen eine den Personen ohne Behinderung vergleichbare Leistung erbringen und stellen damit vollwertige Arbeitskräfte dar.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
- Gerade bei den von dieser Hauterkrankung Betroffenen ist es wichtig, dass die direkte Umgebung über die Erkrankung aufgeklärt ist und so die Furcht vor Ansteckung genommen wird. Bei positiver Einstellung der Vorgesetzten und Kollegen lässt sich die manchmal aus Unverständnis entstehende soziale Isolation Betroffener vermeiden, und die Chance der beruflichen Entfaltung bleibt gegeben:
- Tätigkeiten mit großem Publikumsverkehr sind kritisch zu betrachten, falls sich die Schuppenflechte auch außerhalb der durch Kleidung zu bedeckenden Körperteile zeigt.
- Tätigkeiten, die mit ständiger Belastung der Haut durch Umwelteinflüsse (Öale, Fette, Emulsionen, Lösungsmittel etc.) verbunden sind, sollten möglichst gemieden werden.
- Bei gleichzeitigem Gelenkbefall sind Tätigkeiten, die die Gelenke durch hohen Kraftaufwand belasten, nicht sinnvoll. Ständige einseitige Gelenkbelastungen sind ohnehin bei jeder Form der Gelenkerkrankung möglichst auszuschließen.
Sonstiges
- Die richtige Berufswahl und später die Auswahl der richtigen Tätigkeit innerhalb des Berufsbildes sind sehr wichtig. Die Arbeitsbedingungen sollten also vorab geklärt sein, und bei einer stärkeren Ausprägung der Erkrankung sollten die Fähigkeiten unter besonderer Berücksichtigung der beruflichen Qualifikation mit den Arbeitsbedingungen in Einklang gebracht werden.
- Berufe, die im Freien auszuüben sind und zusätzliche Sonnenbestrahlung ermöglichen, sind vorteilhaft.
Spastische Lähmungen
Spastische Lähmungen
Krankheitsbild
Spastische Lähmung (cerebrale Bewegungsstörungen: Spastik, Athetose, Ataxie) zählt zu den häufigsten Körperbehinderungen. Zu der Behinderung des Stütz- und Bewegungsapparates bei der spastischen Lähmung (je nach Ausprägung mehr oder weniger unkoordinierte Bewegungsabläufe, selten Bewegungsschwäche) und ihren Folgen können im Einzelfall Störungen der geistigen Entwicklung, der Sprache und der Wahrnehmung, in seltenen Fällen auch des Verhaltens kommen.
Die Störungen müssen nicht zusammen auftreten und sind in der Regel unterschiedlich ausgeprägt. Grad der körperlichen Behinderung und Ausmaß kognitiver Einschränkungen gehen keinesfalls parallel. Es bedarf schon im Säuglingsalter genauer Untersuchungen, um Art und Ausmaß der Behinderung zu erkennen und zu behandeln. Hierfür gibt es besondere Einrichtungen, die spezielle Behandlungsmethoden (z. B. Krankengymnastik, Logopädie, Heilpädagogik usw.) anwenden.
Operative orthopädische Korrektureingriffe sind in seltenen Fällen notwendig. Zur weiteren Förderung können beschäftigungs- und arbeitstherapeutische Maßnahmen im Einzelfall erforderlich sein.
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
Diese sind im Einzelfall mit Arbeitsmedizinern abzustimmen.
Belastbarkeit
- Eine besonders genaue Untersuchung des Leistungsprofils ist notwendig, die alle Formen der Behinderung berücksichtigen muss und bei der die Schulbildung nicht vernachlässigt werden darf.
- Hilfreich kann der Kontakt des Betriebes zu den Ärzten und den vorbehandelnden Einrichtungen und Therapeuten sein. Nur im Falle einer leichten Behinderung wird sich der Betriebsarzt selbst ein Bild machen können.
- Aus Erfahrungen von Spezialschulen und beruflicher Trainingseinrichtungen für individuell angepasste Tätigkeiten und Arbeitsgestaltung, sowie unter Berücksichtigung der möglicherweise anderweitig erworbenen Qualifikationen, kann man sich ein genaues Leistungsbild machen und die möglichen Arbeitsanforderungen feststellen.
- Auch bei stark ausgeprägter Spastik sind einfache, kontrollierende Tätigkeiten im Betrieb möglich.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
- Fachleute von Arbeitsverwaltung, Integrationsamt und Rentenversicherungsträger sind zuständig für die technische Arbeitsgestaltung.
- Eine Vielzahl individueller rehabilitationstechnischer Hilfen ist für diesen Personenkreis entwickelt worden, so z. B. als Hilfe zur Kommunikation: Spezialtelefon, spezielle EDV-Eingabe-Systeme, Lesehilfen usw.; sie werden vielfach aus den vorqualifizierenden Institutionen mitgebracht.
- An Hilfen zur Unterstützung und Verbesserung der Gehfähigkeit ist ebenso zu denken wie ggf. an die Versorgung mit Spezialrollstühlen.
- Weitere Arbeitshilfen dienen der Verbesserung der Beweglichkeit und dem Ausgleich eventuell vorhandener Seh- und Hörbehinderungen.
- Bei Büroarbeitsplätzen können ergonomisch gestaltete Büromöbel Erleichterungen schaffen.
Sonstiges
Die Anrechnung auf mehrere Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen ist mög- lich. Institutionelle Maßnahmen Je nach Art und Schwere der Behinderung kommen allgemeine Schulen in Frage, wobei auch höhere Schulabschlüsse erreicht werden können. Damit steht ein beträchtlicher Teil Betroffener später dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen
Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen
Krankheitsbild
Aphasie ist eine Sprachstörung im Zentralnervensystem. Alle Bereiche der Sprache, d. h. Sprechen, Verstehen gehörter und geschriebener Sprache, Lesen und Schreiben sind betroffen. Es handelt sich um eine Kommunikationsstörung, keine Denk-oder psychische Störung. Die Fähigkeit der Aphasiker, Gedanken in sprachlich-korrekter Weise auszudrücken, ist beeinträchtigt. Häufig sind die Betroffenen auch rechtsseitig mehr oder weniger gelähmt, so dass sie sich auf Linkshändigkeit umstellen müssen.
Aphasie ist zu trennen von Sprechstörungen infolge einer Erkrankung der Sprechwerkzeuge wie Lähmungen der Zungen-, Schlund- und Kehlkopfmuskulatur sowie dazugehöriger Nerven und ihrer Regulationszentren im Hirnstammbereich (Artikulations- und Phonationsstörungen im Sinne der Dysarthrie). Zu den Sprechstörungen gehören auch Lispeln, Näseln, Stottern und Poltern. Auch diese Sprechstörungen sind kein Ausdruck psychischer oder kognitiver Behinderung.
Stottern ist eine Sprechstörung, die in der Regel auf seelische Ursachen zurückzuführen ist. Wesentliches Element dieser Störung ist die Angst vor dem Stottern selbst und der damit verbundene Versuch Betroffener, das Stottern möglichst zu vermeiden. Gerade dieses Vermeiden führt zu den bekannten Blockierungen und Verkrampfungen beim Sprechen. In Situationen, in denen der Stotterer sich sicher fühlt und sein Stottern zulassen kann, verschwinden die Symptome fast völlig. Hier liegt ein wichtiger Ansatz in der Therapie und der Rehabilitation von Stotterern.
Zu schwersten Stimmstörungen gehört der Stimmverlust nach Entfernung des Kehlkopfes. Neben der Behandlung der Grunderkrankung ist bei den genannten Stimm-, Sprech- und Sprachstörungen innerhalb der medizinischen Rehabilitation die logopädische Rehabilitation (Schulung der Sprache, des Sprechens und der Stimme) von ausschlaggebender Bedeutung. Nach Kehlkopfentfernung ist wegen des Verlustes der Stimme eine Ersatzstimme heranzubilden. Es gibt zwei Möglichkeiten, entweder die Speiseröhrenstimme (Oesophagusstimme) oder die Benutzung eines Elektrolaryns (elektronische Sprechhilfe).
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
Ungeeignete Berufe für Kehlkopflose sind solche, die mit Staub- und Hitzeeinwirkung einher gehen, ebenso Tätigkeiten im Freien wegen der ungeschützten tiefen Luftwege, Berufe in der Lebensmittelbranche und Gastronomie wegen des Auswurfes sowie Tätigkeiten im Lärm wegen der schwierigen Verständigung mit der leiseren Oesophagusstimme.
Belastbarkeit
-
Die berufliche Tätigkeit richtet sich nach dem Grad der nach Behandlung verbliebenen Störung.
- Bei der Aphasie ist die Feststellung besonders wichtig, ob es sich um eine Schädigung des Sprachverständnisses oder nur um eine Störung der sprachlichen Äußerung handelt, oder ob beides vorliegt. Da sowohl zentrale Sprach- wie auch zentrale Sprechstörungen selten isoliert auftreten, sondern verbunden sind mit anderen neurologischen Behinderungen, ist bei Mehrfachbehinderung die berufliche Wiedereingliederung besonders schwierig. Es gibt auch Personen mit isolierter Aphasie, die in ausgewählten Tätigkeitsbereichen uneingeschränkt einsetzbar sind. Es ist also wichtig, zwischen handwerklich-technischen Bereichen und solchen beruflichen Tätigkeiten zu unterscheiden, die stärker mit sprachlichen Anforderungen verbunden sind.
- Bei Sprechstörungen müssen im Hinblick auf Berufsausbildung und -ausübung die Einschränkungen der Kommunikationsfähigkeit und die hirnorganischen Grunderkrankungen mit ihren Folgen- berücksichtigt werden. Der genauen Festlegung der Tätigkeit kommt daher eine besondere Bedeutung zu, um sie mit den Fähigkeiten der Betroffenen individuell in Einklang bringen zu können.
- Grundsätzlich können Kehlkopflose mit oder ohne einseitige radikale Halsausräumung wieder arbeitsfähig werden. Allerdings sind erhebliche berufliche Einschränkungen zu berücksichtigen.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
- Um anfängliche Schwierigkeiten nach Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern, ist an eine stufenweise Wiedereingliederung zu denken. Ist eine Tätigkeit im alten Beruf nicht mehr möglich, sind arbeitsgestalterische Maßnahmen, Arbeitsplatzwechsel, in besonders gelagerten Fällen berufsfördernde Maßnahmen in Betracht zu ziehen.
- Liegen reine aphasische Störungen vor, so sind technische Hilfsmittel aus dem Kommunikationsbereich anwendbar, die individuell angepasst werden, wie Diktiergeräte, Kassettenrecorder, computerunterstützte Kommunikationssysteme usw. Die Nutzung von Kommunikationshilfen findet ebenso Anwendung bei den Sprechstörungen. Auch hier ist die individuelle Anpassung und Erprobung notwendig.
- Mit Hilfe besonderer Sprechtechnik und entsprechendem Training können auch Stotterer lernen, ohne Stottern zu reden.
- Bei Kehlkopflosen wird das Ausmaß der Benutzung von Kommunikationshilfen vom Erfolg der erlernten Ersatzstimme abhängig sein. Stets wichtig ist die gründliche Pflege des Tracheostomas (künstliche Luftröhrenöffnung).
Institutionelle Maßnahmen
Bei der beruflichen Eingliederung dieser behinderten Personen ist stets daran zu denken, dass sie in Spe- zialeinrichtungen medizinisch rehabilitiert und auf ihren Berufsweg vorbereitet werden. Daher ist dem Betrieb zu empfehlen, sich mit den zuständigen Leistungsträgern in Verbindung zu setzen. Bei Vorliegen eines Stotter-Syndroms kann die Mitarbeit in einer der bestehenden Selbsthilfegruppen empfehlenswert sein.
Suchtkrankheiten
Suchtkrankheiten
Krankheitsbild
Suchtkrankheiten sind gekennzeichnet durch seelische und körperliche Abhängigkeit von einem Sucht- mittel bzw. Suchtverhalten(z. B. Illegale Drogen, Alkohol, Medikamente, Spielen, Essen) — daher auch die Fachbezeichnung Abhängigkeitskrankheit. Es kommt zu schweren seelischen und körperlichen Schäden. Schwerste chronische Schädigungen der Leber (Leberzirrhose) werden nicht nur durch Alkoholmissbrauch, sondern auch von Opiaten (Heroin) verursacht. Psychische Schäden und Störungen im sozialen Umfeld liegen in unterschiedlichen Formen und Ausmaß vor. Die Persönlichkeit verflacht, die Selbstkritik ist herabgesetzt. Aktivitäten lassen nach, die eigene Steuerung der Handlung entzieht sich der Kontrolle. Die gefühlsmäßige Wertung ihrer Handlungen fällt Abhängigen von harten Drogen zunehmend schwerer.
— Behandlungsketten von der Drogenberatung über den kontrollierten Entzug, die Langzeittherapie in Facheinrichtungen und Tages- und Nachtkliniken, über Wohngemeinschaften bis hin zu ambulanten sozial- psychiatrischen Diensten werden heute tätig. Unter hohem Leidensdruck wird am ehesten Hilfe gesucht.
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
Diese sind im Einzelfall mit Arbeitsmedizinern abzustimmen.
Gesundheitsgefahren
Die Weigerung, Abhängige beruflich zu integrieren oder ihren Arbeitsplatz zu erhalten, ist die schlechteste Form, das Problem zu lösen. Je nach Sachlage sind betriebliche Selbsthilfegruppen sinnvoll; Kontakt mit ambulanten Diensten ist zu suchen, Ebenso wichtig wie die gezielte Kooperation zwischen Drogenberatungsstelle und anderen genannten Einrichtungen ist deren Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten in den Betrieben, Unumgänglich ist die Bereitschaft der Betriebsangehörigen zur Zusammenarbeit, die Überwachung durch den Betriebsarzt oder durch den betrieblichen Sozialdienst.
Belastbarkeit
-
Die Eingliederung im Betrieb sollte stufenweise mit flankierenden finanziellen Hilfen erfolgen.
- In der Entzugsphase ist selten ein Arbeitseinsatz möglich. Mit einer Behandlungs- dauer von etwa neun Monaten (bei Alkohol- und Medikamentenabhängigen zwei bis sechs Monate) sollte gerechnet werden. Nach Behandlungsende sollte der Kontakt zwischen ambulanten Diensten und Betrieb nicht aufgegeben werden.
- Individuelle Bedingungen der Belastbarkeit und eventuell verbliebene Dauerschäden müssen geklärt sein, die Anforderungen des Arbeitsplatzes bzw. die Arbeitsbedingungen dazu in das richtige Verhältnis gerückt werden.
- Chronisch Leberkranke im fortgeschrittenen Stadium können in aller Regel nur Büroberufe ausüben oder leichte körperliche Arbeiten verrichten.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
- Spezifische technische Hilfen sind hier nicht gefragt. Im Vordergrund stehen stattdessen die Bemühun- gen um die soziale Integration in den Betrieb und die flankierenden Maßnahmen im privaten Bereich.
- Der Einsatz richtet sich nach der individuellen Belastbarkeit bzw. den Fähigkeiten der Betrof- fenen und danach, inwieweit eventuell ein Persönlichkeitsdefekt bestehen geblieben ist.
Sonstiges
Es empfehlen sich Regelungen im Betrieb (z. B. Betriebsvereinbarungen), durch die Suchtmittel (auch Alkohol) verboten werden. Diese Regelungen sollten bei Durchbrechen des Verbotes nicht die Entlassung zur Folge haben, sondern die Möglichkeiten einer Therapieeinleitung und Reintegration unmittelbar beinhalten.
Wirbelsäulenschäden
Wirbelsäulenschäden
Krankheitsbild
Zu Wirbelsäulenschäden führen Wirbelsäulenfehlhaltungen (Skoliose), entzündliche rheumatische Krankheiten und Verschleißerscheinungen. Die Folgen sind je nach Lokalisation des Schadens eine Beeinträchtigung der Rumpfbeweglichkeit und Brustkorbverformungen mit Einschränkung des Atemvolumens und möglichen Rückwirkungen auf das Herzkreislaufsystem. Entsprechend können Belastbarkeit und Kraftentfaltung, Beweglichkeit und Schmerzausprägung sehr verschieden sein. Zur Besserung der Körperhaltung und der Restbeweglichkeit dient die gezielte krankengymnastisch überwachte Bewegungsbehandlung. Medikamente bekämpfen lediglich Schmerz und Entzündung. Eine erlernte Übungsbehandlung kann in Rheumagruppen und beim Sport selbständig fortgeführt werden. Je früher und gezielter die verschiedenen Therapiemöglichkeiten genutzt werden, desto geringer sind später notwendige Hilfen (siehe auch unter Bechterew‘sche Krankheit, Gelenkschäden und Rheuma).
Arbeitsbedingungen, die zu vermeiden sind
- schweres Heben und Tragen, häufiges Bücken und Hochstemmen von Lasten;
- Arbeiten unter körperlichen Zwangshaltungen; — Arbeiten, die stän- diges Sitzen oder Stehen erfordern; Arbeitsmonotonie;
- statische Dauerbelastungen;
- Ganz- und Teilkörperschwingungen; Arbeiten mit Absturzrisiko.
Belastbarkeit
-
Bei der Berufswahl ist zu bedenken, dass die Wirbelsäule von Betrof- fenen für Dauerbelastungen nur beschränkt geeignet ist.
- Das Ausmaß der Behinderung bestimmt den möglichen Arbeitseinsatz. Grundsätzlich zu beachten und eventuell zu vermeiden sind: extreme Witterungseinflüsse, sehr schwere körperliche Arbeit, ständige Vibration und kontinuierliche einseitige Belastung mitbetroffener Gelenke.
- Die Berücksichtigung unterschiedlicher Wirbelsäulenschäden erfordert, ein umfassendes Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes zu erstellen. Der Betriebsarzt sollte, im Ein- verständnis mit Betroffenen und gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertretung, mit vorbehandelnden Einrichtungen zur Erstellung des Fähigkeitsprofils Kontakt aufneh- men. — In manchen Großbetrieben ist dies zu einer festen Einrichtung geworden.
- In Abhängigkeit vom Schweregrad der Schädigung sollten möglichst nur leichte bis mittelschwere Arbeiten in geschlossenen oder temperierten Räumen ausgeführt werden.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
- Auf die Möglichkeit, Arbeiten in wechselnder Körperhaltung von Gehen, Stehen und Sitzen ausüben zu können, sollte geachtet werden.
- Mangelhaftes Bewegungsausmaß oder verminderte Belastbarkeit der Wirbelsäule können — je nach Arbeitsplatz — zur Anwendung sehr unterschiedlicher technischer Arbeitshilfen führen.
Sonstiges
Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule bzw. der Hals- wirbelsäule können als Berufskrankheiten anerkannt werden.
Institutionelle Maßnahmen
Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit müssen Betriebsarzt und zuständiger Gewerbearzt sowie Berufsgenossenschaft tätig werden. Bei anerkannter Berufskrankheit kann eine Umschulung zu Lasten des Unfallversicherungsträgers (Berufsgenossenschaft) eingeleitet werden.